Die Billigfluglinie Easyjet steht seit Freitag in Paris vor Gericht: Wie «Welt Online» berichtet, geht es dabei um drei Fälle, in denen Behinderten die Beförderung verweigert wurde, weil diese nicht in Begleitung waren. Die geforderte Strafe beträgt 70'000 Euro.

Die britische Fluggesellschaft berufe sich auf europäische und britische Regelungen und mache Sicherheitsvorschriften geltend. Dabei dürften gemäss Easyjet-Anwalt Fluglinien Passagiere ablehnen, die nicht eigenständig reisen könnten. Einer der drei Kläger, der im Rollstuhl sitzt, wurde - auf das Verhalten von Easyjet angesprochen - mit «ekelhaft» und «totale Diskriminierung» zitiert.

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(vst)