Die traditionsreiche Zürcher Privatbank Hottinger ist am Ende. Das über 200 Jahre alte Geldhaus muss liquidiert werden, teilte die Finanzmarktaufsicht Finma heute mit. Wegen drohender Überschuldung schicken die Aufseher die Bank in den Konkurs. Hier die Antworten auf die nun drängendsten Fragen.
Warum rutscht die Bank in die Pleite?
Hottinger hat stürmische Jahre hinter sich. Der Steuerstreit mit den USA und das Steuerabkommen mit Grossbritannien haben die Bank schwer gezeichnet. Im Juli 2014 brauchte das Institut eine Kapitalerhöhung von 7,5 Millionen Franken. Man habe Rückstellungen von 4 Millionen Franken vornehmen müssen, wurde Verwaltungsratspräsident Jean-Claude Roch seinerzeit in der «Schweiz am Sonntag» zitiert. Aus dem Geschäftsbericht ging demnach hervor, dass zwei externe Vermögensverwalter der Bank in US-Strafverfahren aufgetaucht seien. Hottinger reihte sich selbst in Gruppe 2 ein und gab somit zu, US-Schwarzgeld verwaltet zu haben.
Worauf müssen Kunden von Hottinger jetzt achten?
Die Liquidatoren erfassen nun alle Gläubiger der Bank, um den Umfang der Schulden festzustellen, teilt die Finanzmarktaufsicht Finma mit. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden und schriftlich Höhe und Grund ihrer Forderungen mitteilen. Bei den Kunden der Bank handelt es sich um private Gläubiger: Ihre Forderungen, die aus den Büchern der Bank ersichtlich sind, sind den Liquidatoren bekannt. Dennoch können Bankkunden ihre sämtlichen Forderungen anmelden.
Erhalten Kunden ihr Geld in voller Höhe zurück?
Die Guthaben auf den Kundenkonten werden bis zu einem maximalen Betrag von 100'000 Franken privilegiert behandelt – bei der Konkurseröffnung befassen sich die Liquidatoren als Erstes mit der kurzfristigen Auszahlung dieser Einlagen, teilt die Finma mit. Offenbar kann dieses Geld aus den verfügbaren Aktiven der Bank ausgezahlt werden.
Was ist mit Einlagen von mehr als 100'000 Franken?
Die Auszahlung von Einlagen, die über die 100'000 Franken hinausgehen, erfolgt nach Erstellung eines sogenannten Kollokationsplans in Höhe der Konkursdividende. Erst wenn alle Forderungen bekannt sind, können die Liquidatoren die Mittel auf die anerkannten Gläubiger verteilen. Wann das sein wird, dazu gibt die Finma nur vage Auskunft: Die Erstellung des Kollokationsplans könne Zeit in Anspruch nehmen, heisst es lapidar. Auf die Einlagensicherung Esisuisse muss demnach nicht zugegriffen werden.
Was passiert mit Wertpapieren, die bei der Bank liegen?
Von der Bank verwahrte Wertpapiere wie Aktien, Obligationen oder Fondsanteile können dem jeweiligen Eigentümer zugeordnet werden. Im Konkursfall fallen diese Wertschriften der Kunden nicht in die Aktivmasse der Bank. Die Liquidatoren nehmen dann die Identifizierung der Wertschriften vor und übertragen sie dem jeweiligen Depotinhaber gemäss den erteilten Weisungen, heisst es bei der Finma. Identifizierung und Übertragung können mehrere Wochen dauern.
An wen können sich Bankkunden bei weiteren Fragen wenden?
Die Liquidatoren sind laut Finma Brigitte Umbach-Spahn und Karl Wüthrich (Wenger Plattner Zürich). Diese beantworten die Fragen im Zusammenhang mit dem Ablauf des Konkursverfahrens. Sie können laut Finma per Telefon und postalisch erreicht werden.