Die seit Montag geltenden Schutzmassnahmen des Bundes für die Schweizer Börse scheinen zu greifen. So ist das Handelsvolumen an der Börse SIX mit Schweizer Aktien in den ersten Julitagen gemäss Händlern im Vergleich zur Vorwoche spürbar angestiegen. Unannehmlichkeiten haben bisher einige EU-Kleinanleger vermeldet, die mit Schweizer Titeln handeln wollen.
Handelsplätzen mit Sitz in der EU ist s seit Anfang Juli per Verordnung des Bundesrats untersagt, mit Schweizer Aktien zu handeln. Die Massnahme ist eine Reaktion auf die Nicht-Verlängerung der Börsenäquivalenz für die Schweiz durch die EU, die damit ihrerseits Druck auf eine Annahme des Rahmenabkommens durch die Schweiz machen will. Ohne die Schweizer Gegenmassnahme wäre es hierzulande wohl zu einem Einbruch des Handelsvolumens gekommen.
Auslandsumsatz zugewandert
In den ersten Juli-Tagen seien die Handelsvolumen an der Schweizer Börse nun im Vergleich zur letzten Juni-Woche teilweise um «25 bis 30 Prozent» angestiegen, sagte der Händler einer grossen Bank im Gespräch. «Das dürfte dem Umsatz entsprechen, der bisher im Ausland gehandelt wurde.» Tatsächlich war 2018 gerade 71 Prozent des gesamten Handels mit den 30 grössten Schweizer Aktien auf die SIX entfallen.
Ein wieder schwächerer Umsatz am (gestrigen) Donnerstag dürfte dem US-Nationalfeiertag und der Absenz der US-Akteure geschuldet sein. Welche Anteile bei den höheren Volumen schlussendlich auf die Schutzmassnahmen und welche auf andere Marktfaktoren zurückzuführen sind, könne allerdings nicht wirklich eruiert werden, mahnte allerdings ein weiterer Beobachter.
Einfache «best execution»
«Man sieht signifikante Unterschiede zwischen Ende Juni und jetzt im Juli», bestätigte auch Joël Frey, Leiter Handelsausführung bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB) gegenüber AWP Video. Der Anstieg der Handelsvolumen variiere dabei je nach Segment der SIX.
Einige Schweizer Händler nehmen die neue Lage gar als komfortabler wahr als zuvor. Nicht nur sehen sie eine erhöhte Liquidität am hiesigen Handelsplatz. Auch die Suche nach dem besten Preis für eine Schweizer Aktie auf den verschiedenen Handelsplätzen - zu der sie eine «best execution»-Ausführung verpflichtet - habe sich nun deutlich vereinfacht, bemerkt ein weiterer Händler.
Strafandrohung
Offenbar befolgen die EU-Börsenplätze das von den Schweizer Behörden verfügte Verbot - zumindest war bis am Freitag nichts Gegenteiliges in Erfahrung zu bringen. Immerhin sieht die im vergangenen November verabschiedete Verordnung recht drastische strafrechtliche Sanktionen vor: Bei Zuwiderhandlung können den Geschäftsführern oder Verwaltungsräten ausländischer Handelsplätze nämlich Freiheitsstrafen «bis zu drei Jahren» drohen.
Der grösste Teil der EU-Aktienhändler dürfte zudem bereits bisher über einen Zugang zur SIX verfügt haben, wie es bei Beobachtern heisst. EU-Händler ohne direkten Zugang zur Schweizer Börse können zudem auch die Dienste gewisser «Provider» für den Handel an der SIX nutzen.
Aus Sicht von ZKB-Experte Frey ist das derzeitige Notregime auch über einen längeren Zeitraum praktikabel. Es sei aber auch vorstellbar, dass sich mit der Zeit Volumen von der Schweiz an andere Märkte ausserhalb der Schweiz und der EU verschieben könnten. Beispielsweise in die USA, wo einige grosse Schweizer Konzerne - wie etwa ABB, Novartis oder Roche - als ADR (American Depositary Receipt, Aktienzertifikate) kotiert sind.
Kleinanleger betroffen
Unannehmlichkeiten zu beklagen hatten bisher die Wertpapier-Kunden der deutschen Direktbank ING Diba. Ihre Bank hatte sie informiert, dass sie derzeit keine Schweizer Aktien aus ihrem Direkt-Depot verkaufen und keine Schweizer Aktien kaufen können. Die «Handelszeitung hat diese Woche als erstes Medium darüber berichtet.
Die ING Diba hatte bisher - mangels Bedarf - keinen direkten Zugang zur Schweizer Börse, wie ein ING-Sprecher bestätigte. Sie arbeite aber derzeit daran, den «Handel schnellstmöglich wieder zu gewährleisten.»
Die Kunden der deutschen Direktbanken Comdirect und Consorsbank können Schweizer Aktien ihrerseits nur noch ausserbörslich handeln, wie Sprecher der beiden Institute gegenüber Reuters sagten. Wollen sie dagegen ihre Titel in der Schweiz verkaufen, müssen sie zunächst - kostenpflichtig - das Depot in die Schweiz verlagern und dann zu den teureren Auslandgebühren handeln.
(sda/mbü)