Nach elf Tagen haben die Gewerkschaft Unia und die Streikenden die Blockade des Spar-Tankstellenshops in Baden-Dättwil AG am Donnerstagnachmittag aufgegeben. Das Gerichtspräsidium Baden hatte eine Aufhebung der Blockade bis 16 Uhr verfügt und mit dem Einschreiten der Polizei gedroht.

«Wir haben kein Interesse an einer Auseinandersetzung mit der Polizei», sagte Kurt Emmenegger, Leiter der Unia Region Aargau, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Man wolle vielmehr mit den Verantwortlichen von Spar endlich verhandeln.

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Die Gewerkschaft Unia teilte mit, der Streik werde vor dem Spar-Hauptsitz in St. Gallen fortgesetzt. Gemäss der Unia nahm die SPAR-Geschäftsleitung am Donnerstagnachmittag einen Gesprächstermin nicht war, obwohl man ein schriftliches Verhandlungsangebot vorgelegt habe. Die Unia spricht von «Hinhaltetaktik».

Zehn fristlose Kündigungen ausgesprochen

Die Gewerkschaft verlangte, dass die ausgesprochenen fristlosen Kündigungen der Streikenden rückgängig gemacht würden. Spar-Mediensprecher Ronald Haug bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, dass alle zehn Streikenden die fristlose Kündigung erhielten. Die anderen Mitarbeitenden des Tankstellenshops würden weiter beschäftigt.

Spar sei erleichtert, dass beim bislang blockierten Tankstellenshop die Rechtssituation wieder hergestellt worden sei, hielt Haug fest. Die Gewerkschaft habe die illegale Blockade nicht freiwillig aufgegeben, sondern erst auf Druck des Gerichtes.

Die Unia habe bislang keine Kompromissbereitschaft gezeigt. Spar habe ein Interesse daran, dass es keine Arbeitskonflikte gebe. Wie es weiter gehen soll, konnte Haug nicht sagen.

Mehrere Strafverfahren hängig

Mit der Verfügung zur Aufhebung der Blockade durch die Polizei hatte das Gerichtspräsidium Baden einem Antrag der Spar Handels AG entsprochen. Bereits am 6. Juni hatte das Gerichtspräsidium entschieden, die Blocke der Geschäftsräumlichkeiten durch die Streikenden sei unzulässig und unverhältnismässig.

Die Staatsanwaltschaft Baden eröffnete in der Folge gegen verschiedene Personen Strafverfahren wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung. Gegen mehrere Personen läuft auch ein Strafverfahren wegen Nötigung, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung.

(chb/sda)