Die Anlagestiftung Ethos stellt sich gegen die Managerlöhne bei der UBS. Sie empfiehlt, an der Generalversammlung vom 2. Mai 2019 alle Anträge zu den Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung abzulehnen.
Ethos hält den Betrag von 73,3 Millionen Franken, welcher für den Bonus 2018 der 13 Mitglieder der Geschäftsleitung beantragt wird, angesichts der negativen Börsenperformance der Bank im Jahr 2018 für unangemessen, wie es in einer Mitteilung vom Freitagabend heisst.
Die 11,3 Millionen allein für CEO Sergio Ermotti entsprächen dem 4,5-fachen seines Jahresgehalts und lägen damit nahe am Maximalbetrag, welcher auf das 5-fache seines Jahresgehalts festgelegt sei.
Die Bank rechtfertigt diese Beträge laut Ethos mit einem gegenüber dem Vorjahr um 12 Prozent gestiegenen Reingewinn, einem starken Eigenkapital und dem laufenden Aktienrückkauf. Parallel hierzu sei allerdings der Aktienkurs um fast 32 Prozent gesunken, stellt Ethos fest. Im Zeitraum 2016-2018 sei die Gesamtrendite der UBS-Aktie um 28,4 Prozent gesunken, während der Rückgang bei den anderen Banken, mit denen die UBS verglichen werde, nur 1,8 Prozent betragen habe.
UBS soll relative Performance der Aktie berücksichtigen
Um zu vermeiden, dass nahe am Höchstwert liegende variable Vergütungen auch bei einer im Vergleich zur Konkurrenz deutlich schlechteren Aktienperformance gezahlt werden, hält Ethos es für «notwendig, dass die UBS ein Kriterium einführt, welches die relative Performance der Aktie berücksichtigt».
Ethos hält auch die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder (durchschnittlich 736'700 Fr.) und des Präsidenten (6 Mio Fr.) sowie die Basissaläre der Mitglieder der Geschäftsleitung (2,5 Mio für CEO u.a.) «angesichts der Praxis der anderen SMI-Unternehmen für unangemessen».
Ethos: «Konstruktiver Dialog mit der Bank»
Ethos erkenne zwar an, dass die UBS in den letzten Jahren Anstrengungen unternommen habe, um die Transparenz ihres Vergütungsberichts zu verbessern und beabsichtige, den «konstruktiven Dialog mit der Bank» fortzusetzen. Vor diesem Hintergrund erwarte man aber, dass der Verwaltungsrat das Vergütungssystem überprüfe, um es besser mit den Interessen der Aktionäre und der anderen Anspruchsgruppen in Einklang zu bringen.
Ethos empfiehlt auch bei der Credit Suisse an deren GV vom 26. April 2019 alle Anträge in Bezug auf die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung zur Ablehnung.
(awp/gku/ise)