Für den Marktzutritt zur EU sind die Schweizer Banken schlecht positioniert. Gemäss einer Analyse der Anwaltsfirma CMS sind in Deutschland zum Beispiel nur zehn Schweizer Geldinstitute mit Tochtergesellschaften und zwei mit Zweigniederlassungen vertreten. Insgesamt 36 Institute haben dort nur eine Ausnahmebewilligung in Form einer «Freistellung» nach dem deutschen Kreditwesengesetz. Deren Zukunft ist aber ungewiss.
Rechtsexperten glauben zwar, dass diese Bewilligungen Bestandsschutz geniessen, wenn neue europäische Regeln in Kraft treten. Sicher ist dies aber nicht. «Es besteht die Gefahr, dass die neuen EU-Regeln protektionistisch eingesetzt werden», sagt CMS-Bankenanwalt Joachim Kaetzler. «Wer sich nicht bald repositioniert, den beissen die Hunde», warnt Stefan Jaecklin von der Beratungsfirma Oliver Wyman.
Der Regulierungszug hat bereits Fahrt aufgenommen – ohne einen Schweizer Waggon. Die neue EU-Konsumentenschutzregel Mifid II, neue Kapitalvorschriften und Aufsichtsrichtlinien benachteiligen Geldhäuser aus der Schweiz als Institute eines Drittstaates. Zweigniederlassungen und auch grenzüberschreitende Geschäfte müssen bei der europäischen Aufsichtsbehörde ESMA registriert sein. Kundengespräche sind lediglich noch erlaubt, wenn der Kunde aus eigener Initiative in die Schweiz reist. Verträge dürften nur noch in der Schweiz unterzeichnet werden, Beratungen am Wohnort der Kunden oder am Telefon wären untersagt.
Auch der Brunetti-Bericht zur Finanzplatzstrategie warnt, denn nahezu die Hälfte der grenzüberschreitend verwalteten Vermögen stammt aus Westeuropa. Die Experten erklären die Hürden: Der Zugang über einen «EU-Pass» wird verwehrt, der EU-Banken mit einer Niederlassung in nur einem Mitgliedsstaat die Geschäfte in der gesamten Union erlaubt. Der Rechts- und Aufsichtsrahmen der Schweiz muss in der EU als gleichwertig anerkennt werden. Die Schweiz braucht Kooperationsabkommen mit den EU-Aufsichtsbehörden. Grenzüberschreitende Geschäfte könnten «möglicherweise gar ausgeschlossen» werden.