Der Verurteilte hatte als Manager bei der Sika Zugriff zu zahlreichen sensiblen Daten. Diese habe er von Frühling bis August 2014 gesammelt und auf externen Datenträgern gespeichert, wie dem Strafbefehl der Bundesanwaltschaft (BA) zu entnehmen ist, der der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Samstag vorlag. Zuvor hatten die Tamedia-Zeitungen darüber berichtet.
Am 5. September 2014 wurde der Manager von der Sika freigestellt, am 15. September 2014 begann er seine Arbeit bei der ausländischen Konkurrenzfirma. In den folgenden Monaten übergab er seinem neuen Arbeitgeber zahlreiche Geschäftsgeheimnisse der Sika.
Produkterezepturen weitergegeben
Dabei handelte es sich gemäss der BA um Tabellen mit Verkaufszahlen der Sika, um Informationen zu Sika-Produkten und um zahlreiche als Geschäftsgeheimnis deklarierte Fotos von Produktionsstätten des Unternehmens. In vier Fällen habe der Manager seinem neuen Arbeitgeber Produkterezepturen mit den Materialen aus der Wertschöpfungskette weitergegeben, sagte ein Sika-Sprecher auf Anfrage.
Diese seien jedoch urheberrechtlich und mit Patenten geschützt. Insgesamt habe sich der Mann damit der Verletzung des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes schuldig gemacht, schreibt die BA.
Computer überwacht
Im Frühling 2015 flog die Spionage auf. Sika überwache die Computer der Angestellten, welche Zugang auf heikle Daten hätten, hiess es bei Sika. Und so hätten sie herausgefunden, dass der Mann Daten heruntergeladen und auf USB-Sticks gespeichert hatte. Daraufhin sei die BA informiert worden.
Diese nahm den Mann von April bis Mai während 26 Tagen in Untersuchungshaft. Am 7. Mai wurde er auf Kaution von 50000 Franken aus der Haft entlassen. Dieses Geld werde nun zur Deckung der Verfahrenskosten in der Höhe von rund 26500 Franken verwendet.
Per Strafbefehl vom 26. April wurde der frühere Sika-Manager ausserdem zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 230 Franken verurteilt. Und er verpflichtete sich im November 2020, der Privatklägerin Sika eine Prozessentschädigung von 10000 Franken zu bezahlen. Auch dieser Betrag wird von der Kaution abgezogen.
Damit erhält der ehemaligen Sika-Manager von der Bundesanwaltschaft 13421 Franken zurück.
(sda)