Die Exporte von Kriegsmaterial beliefen sich 2018 auf rund 510 Millionen Franken – 14 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zunahme sei insbesondere darauf zurückzuführen, dass in den Zahlen neu auch der Reparaturverkehr und die temporären Ausfuhren berücksichtigt würden, schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in einer Mitteilung vom Dienstag.
Der grösste Abnehmer war Deutschland mit Lieferungen im Wert von 118 Millionen Franken, gefolgt von Dänemark, den USA, Rumänien und Italien. Pakistan liegt auf Rang 13, Saudi-Arabien auf Rang 30. Nach Saudi-Arabien wurde 2018 Kriegsmaterial im Wert von 2,2 Millionen Franken exportiert. Es handelte sich um Waren der Kategorie «Waffen jeglichen Kalibers» sowie «Feuerleiteinrichtungen».
2009 und 2016 hatte der Bundesrat die Praxis gegenüber Saudi-Arabien verschärft. Bewilligt wurden aber noch Ersatzteile und Munition für Flugabwehrsystemen, bei denen kein Grund zur Annahme besteht, dass sie im Jemen-Krieg eingesetzt werden. Im vergangenen Oktober gab der Bundesrat dann bekannt, dass keine Ersatzteile mehr ausgeführt würden.
Gepanzerte Radfahrzeuge
Zu den grösseren Geschäften gehörte im Jahr 2018 die Ausfuhr von gepanzerten Radfahrzeugen nach Dänemark (59 Millionen) und nach Rumänien (22,5 Millionen) sowie Exporte der Schweizer Armee im Zusammenhang mit der Liquidation von Panzern in Deutschland (9 Millionen) und Raketen in den USA (8 Millionen).
Bei einem grossen Teil der Ausfuhren handelt es sich um Munition und Munitionsbestandteile. 34 Prozent der Ausfuhren entfielen laut dem Seco auf diese Kategorie. 24,5 Prozent waren Panzerfahrzeuge, 10,4 Prozent Bestandteile für Kampfflugzeuge, 10,1 Prozent Waffen jeglichen Kalibers und 6,8 Prozent Feuerleiteinrichtungen. Die restlichen Prozente verteilen sich auf acht weitere Kategorien.
Weniger neue Gesuche
Im Jahr 2018 wurden dem Seco insgesamt 2260 neue Ausfuhrgesuche unterbreitet, etwas weniger als im Vorjahr. 2279 Gesuche im Wert von 2,088 Milliarden Franken wurden bewilligt, 12 Gesuche wurden abgelehnt. Die Ausfuhr erfolgt zum Teil erst im Folgejahr. Zudem werden nicht alle Bewilligungen genutzt.
Im vergangenen Jahr erkundigten sich die Exporteure in 39 Fällen, ob eine Bewilligung für einen Abnehmer in einem bestimmten Land erteilt werden könnte. 15 dieser Voranfragen wurden ablehnend beantwortet – gegenüber 48 im Vorjahr.
Kontrollen vor Ort
Seit rund sechs Jahren kann die der Bund sich bei der Bewilligung für die Ausfuhr von Kriegsmaterial das Recht ausbedingen, die Einhaltung der Nichtwiederausfuhr-Erklärung vor Ort zu überprüfen. 2018 hat das Seco in sieben Ländern davon Gebrauch gemacht. Kontrollen führte es in Indonesien, Kasachstan, Katar, Libanon, Litauen, Pakistan und in Südafrika durch.
Die Wirksamkeit ist allerdings umstritten. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) erachtet diese Kontrollen als wenig wirksam, wie sie in einem Bericht von letztem Herbst schrieb. Generell kritisierte sie, die Regeln würden grosszügig ausgelegt. Das Seco wies die Kritik zurück.
Politisch steht die Forderung zur Debatte, dass künftig das Parlament und nicht mehr der Bundesrat die Bewilligungskriterien für Waffenexporte festlegt. Der Nationalrat hatte sich dafür ausgesprochen. Im Ständerat zeichnet sich ein Nein ab. Hängig ist zudem eine Volksinitiative, die Verschärfungen fordert. Auf eine geplante Lockerung hatte der Bundesrat nach Kritik verzichtet.
(sda/ise)