Die Grossbank UBS greift die US-Technologiebörse Nasdaq wegen der Panne beim Facebook-Börsengang in einem Brief an die US-Börsenaufsicht SEC scharf an. Die von der Nasdaq offerierte Gesamt-Entschädigungssumme von 62 Millionen Dollar bezeichnet sie darin als «beklagenswert unangemessen». Auch weitere Finanzinstitute, darunter die US-Bank Citigroup, haben sich bei der SEC schriftlich über die Nasdaq beklagt.

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Insgesamt beziffert die UBS den direkten Schaden aus der technischen Panne beim Facebook-IPO für alle Marktteilnehmer auf mehr als 500 Millionen Dollar, wie die Bank in dem auf dem Internetportal der SEC veröffentlichten Brief mit Datum vom 22. August schreibt. Die UBS alleine hatte bei der Veröffentlichung des Semesterergebnisses einen Verlust von 349 Millionen Franken aus dem Facebook-Börsengang ausgewiesen.

Die UBS habe wegen der Börsenpanne eine unbeabsichtigte grosse Position an Facebook-Aktien aufgebaut, heisst es in dem Brief an die Börsenaufsicht. Die Liquidierung dieser Position habe dann wegen dem schnellen Zerfall des Facebook-Aktienpreises zu dem Verlust geführt. Die SEC wird von der UBS aufgefordert, im Hinblick auf diesen Fall ihre Regelungen zu ändern.

Der Facebook-Börsengang am 18. Mai war von massiven technischen Problemen der Nasdaq belastet worden. So war der Handelsbeginn um mehr als 30 Minuten verschoben worden. Zudem wussten Händler zum Teil stundenlang nicht, ob ihre Aufträge ausgeführt wurden. Die Nasdaq hatte in der Folge zunächst die Schaffung eines Entschädigungsfonds von 40 Millionen Dollar vorgeschlagen und diesen nach Protesten auf 62 Millionen Dollar aufgestockt.

Nasdaq womöglich immun, SEC als Oberaufsicht

Bei der Veröffentlichung des Halbjahresergebnisse hatte die UBS auch angemessenen rechtliche Schritte» gegen die Nasdaq angekündigt. Sollte die Bank tatsächlich vor ein US-Gericht ziehen, ist ein Erfolg jedoch fraglich. Denn es ist unklar, ob die Nasdaq überhaupt für höhere Schadensersatzforderungen herangezogen werden kann.

Der Knackpunkt: Die Nasdaq nimmt eine Doppelrolle ein. Auf der einen Seite ist sie ein Unternehmen und als solches selber börsenkotiert. Auf der anderen Seite ist sie – unter der Oberaufsicht der SEC – eine selbstregulierende Organisation (SOR). Als solche geniesst sie Immunität gegen höhere Schadensersatzforderungen.

(laf/tno/sda)