Die Klage eines ehemaligen Geschäftspartners, der die Hälfte von Facebook haben will, stört von Mark Zuckerberg beim anstehenden Milliarden-Börsengang des weltgrössten Online-Netzwerks. Facebook beantragte deshalb am Montag, dass die Klage des Mannes abgewiesen wird.

Gleichzeitig legte das Unternehmen seine bisher ausführlichsten Beweise vor, warum die von Paul Ceglia vorgelegten E-Mails und ein Vertrag Fälschungen seien. Hintergrund des Streits: Ceglia hatte Facebook im Jahr 2010 verklagt. Er behauptete, mit Zuckerberg bereits im Jahr 2003 einen Online-Dienst mit dem Namen thefacebook.com oder «Face Book» geplant zu haben. Zuckerberg habe Ceglia jedoch schliesslich ausgebootet und Facebook allein auf die Beine gestellt.

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Lösung vor dem Börsengang

Allerdings habe der Vertrag Ceglia das Anrecht auf mindestens die Hälfte an dem geplanten Online-Netzwerk vorgesehen. Zunächst wollte der ehemalige Holzpellet-Händler als Wiedergutmachung für Zuckerbergs angebliche Verzögerungen sogar gut 80 Prozent haben, senkte seine Forderung später aber auf 50 Prozent. Facebook behauptete hingegen, Ceglia habe Zuckerberg damals als Programmierer für seine geplante Firma StreetFax engagiert. StreetFax sollte eine Website mit Fotos von Strassenkreuzungen für Versicherungen werden. Laut Facebook sei es nie um etwas anderes gegangen.

Facebook setzt derweil alles daran, die Klage vor dem für Frühsommer erwarteten Mega-Börsengang aus der Welt zu schaffen. Wenn Ceglia mit seinen Behauptungen durchgekommen wäre, hätte er mit einem Einsatz von wenigen tausend Dollar zum Multimilliardär werden können: Der Marktwert von Facebook wird auf bis zu 100 Milliarden Dollar geschätzt.

Zuckerberg kämpft an weiterer Front

Ceglia ist nicht der einzige, der ein Stück von Facebook haben will. So gehen die Zwillinge Tyler und Cameron Winklevoss seit Jahren gegen Zuckerberg vor. Die einstigen Kommilitonen behaupten, er habe ihnen die Idee für Facebook geklaut. Einen Vergleich mit dem Online-Netzwerk wollen sie aufkündigen, weil Facebook sie dabei angeblich über den Tisch gezogen habe. Sie geben trotz mehrerer Niederlagen vor Gericht nicht auf.

(muv/sda)