Der Fall um den betrügerischen Ex-Kundenberater Patrice Lescaudron hält die Credit Suisse (CS) weiter in Atem. Jüngst wurde der Prüfbericht von 2017 publik, den die Finanzmarktaufsicht seinerzeit in Auftrag gab. Darin sind die Schwächen im Risikomanagement detailliert beschrieben. Der Bankorganisation gelang es nicht, Regelverstösse ihres wichtigsten Kundenberaters wirksam zu unterbinden.
Lescaudrons Vorgesetzte hätten «ihre Unfähigkeit zur Kontrolle und Überwachung» gezeigt, heisst es im Bericht der Compliance-Prüfer von Geissbühler, Weber & Partner (GWP). So wandte sich der damalige Business-Risk-Chef fürs Private Banking der EMEA-Region bereits im Sommer 2012 – nach einer vertieften Sorgfaltsprüfung – mit einem Managementbericht über «Irregularitäten» an Lescaudrons Vorgesetzte. Es ging um diverse Regelverstösse und nicht fristgerecht plausibilisierte Kundenprofile. Von 51 Stichproben genügten damals 45 den Anforderungen nicht.
«Aktiver Manager bei seinen Kunden»
Ab 2012 war X. (Name der Redaktion bekannt) der Linien-Vorgesetzte von Lescaudrons Team in Genf. Er leitete damals den Schwerreichen-Desk für Russland und den Kaukasus. Nach dem Management-Bericht über Lescaudrons Irregularitäten stellte X. seinem Kundenberater - mit einiger Verzögerung - einen neuen Teamleader als Aufpasser zur Seite. X. unterliess es jedoch, diesen über Lescaudrons frühere Regelverstösse zu informieren. Auch schlug X. – zwei Jahre nach den Irregularitäten – Lescaudron gar zur Beförderung als Managing Director vor.
Im Jahr 2015 schliesslich - nach Turbulenzen in Einzeltiteln - konnte Lescaudron die Löcher in seinen Kundenportfolios nicht mehr stopfen. Dazu hält der GWP-Bericht fest: «Anstatt den Kunden darüber zu informieren, dass möglicherweise unerlaubte Transaktionen durchgeführt wurden, oder Fragen zu den hohen Positionen in Raptor zu stellen oder die Genehmigung der vergangenen Transaktionen einzuholen, wollten X. und der Teamleiter den Kunden B. I. treffen und mit ihm ein dezentrales Vermögensverwaltungsmandat für Patrice Lescaudron erstellen.» Die Compliance-Prüfer kamen zum Schluss, dass X. «gegen seine Aufsichtspflichten» verstossen habe. Unter anderem deshalb, weil er Lescaudrons «Non-Compliance» nicht ordnungsgemäss esklaliert habe.
«Fleissiger und introvertierter Mensch»
Nach den massiven Verlusten in Lescaudrons Kundenportefeuilles eröffnete die Genfer Staatsanwaltschaft 2015 eine Strafuntersuchung gegen den CS-Berater. Im Zuge derer auch X. als Auskunftsperson befragt wurde. Das Einvernahmeprotokoll liegt der «Handelszeitung» vor. Darin beschreibt X. seinen Kundenberater als «intelligenten, introvertierten und fleissigen Menschen» und als Manager, «der den meisten Umsatz an unsere Einheit gemeldet hat».
Konkret wurde X. auch nach dem Verhalten Lescaudrons befragt: «Haben Sie zwischen 2012 und 2015 irgendwelche besorgniserregenden Praktiken von Patrice Lescaudron bemerkt?», fragte die Staatsanwaltschaft damals.
«Nein», antwortete X. Der Vorgenannte sei ein aktiver Manager bei seinen Kunden gewesen. Er, X., habe jedoch sicherstellen wollen, dass in der Organisation des «Teams Lescaudron» alles seine Ordnung habe und jemanden rekrutiert, um die Genfer Einheit zu leiten und zu beaufsichtigen.
Karriere ohne Abbruch
Mit anderen Worten: X. erwähnte damals gegenüber der Staatsanwaltschaft nicht, dass es spätestens ab Sommer 2012 konkrete Indizien für bankinterne Regelverstösse gab. Diese Verstösse waren allerdings allesamt nicht strafrechtlicher Natur.
Im Zuge der internen Aufarbeitung (Projekt «Dino») erhielt Lescaudrons Vorgesetzter X. gemäss GWP-Bericht als disziplinarische Massnahmen einen schriftlichen Eintrag. Seiner Karriere bei der CS tat das lasche Management von Lescaudron keinen Abbruch: Heute rapportiert X. aus dem International Wealth Management direkt an die CS-Konzernleitung und berät strategische Unternehmenskunden bei Firmenübernahmen und Kapitalmarkttransaktionen.
Die Credit Suisse äussert sich auf Anfrage nur summarisch: «Die Informationen im Bericht stammen aus einem frühen Stadium einer abgeschlossenen Überprüfung. Diese Überprüfung lieferte keine Fakten, die eine Strafuntersuchung gegen die Credit Suisse unterstützen würden.»