Es ist Dezember 2017, als die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität ihre Ermittlungen aufnimmt gegen Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und Beat Stocker, den ehemaligen CEO des Zahlungsdienstleisters Aduno.
In den ersten Undercover-Wochen bis zu deren Verhaftung überwachen die Ermittler um Verfahrensleiter Marc Jean-Richard-dit-Bressel auch die Telefone von Vincenz und Stocker. Und so bekommen sie erstmals hautnah mit, wie hemdsärmelig Business mit dem Bündner Banker ablief.
Da werden hohe Summen handschriftlich auf «Fresszetteln» verteilt, da werden hochsensible Interna per Whatsapp-Fotos weitergereicht, da werden Millionendeals bei vergnüglichen Mittagsessen ausbaldowert. Kurzum, ein Graus für jeden Corporate-Governance-Ethiker. Doch was von all dem ist strafbar und hält dann auch wirklich vor Gericht stand?
Für alle Verfahrensbeteiligten gilt bis auf weiteres ein Maulkorb
Nun, nach fast drei Jahren, davon 106 Tage Untersuchungshaft für Vincenz und Stocker, legen die Strafverfolger dazu ihre Anklageschrift vor. Der summarische Vorwurf: Gewerbsmässiger Betrug, Veruntreuung, Urkundenfälschung sowie passive Bestechung zum Nachteil der Aduno und der Raiffeisen.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft eröffnet im Fall Vincenz eine Strafuntersuchung gegen unbekannt wegen Bankgeheimnisverletzung. Mehr dazu hier.
Konkreter wird die dürre Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft zum Fall nicht. Selbst auf Angaben zum Strafmass verzichtet man. Die über 300-seitige Anklageschrift bleibt sowieso unter Verschluss. Und überhaupt gilt weiterhin für alle Verfahrensbeteiligten ein Maulkorb.
Was die Angeklagten beziehungsweise deren Gefolgschaft aus Anwälten und Spindoktoren jedoch nicht daran hindert, über alle möglichen Kanäle den «Gerichtssaal der Öffentlichkeit» mit Indiskretionen und Wahrheitsfetzen gezielt zu füttern. Wohl wissend, dass ein Verfahren wie die Strafsache Vincenz niemals nur vor Gericht ausgefochten wird, sondern stets auch eine «res publica» ist. Schliesslich zeigen empirische Studien mittlerweile klar auf, dass Richter sich in ihrem Urteil sehr wohl von der öffentlichen Meinung leiten lassen.
Gefahr, dass Medien zum Spielball von Partikularinteressen werden
Angesichts dieser Gemengelage ist es unverständlich, weshalb der verfahrensleitende Staatsanwalt Jean-Richard-dit-Bressel weiterhin auf strikte Geheimhaltung pocht. Gerade in seiner neuen Rolle als Ankläger müsste er doch ein Interesse daran haben, dass die zur Last gelegten Sachverhalte auch öffentlich faktisch möglichst präzise dargestellt werden. Je restriktiver der Justizapparat kommuniziert, desto grösser die Gefahr, dass die Medien zum Spielball von Partikularinteressen werden.
Schliesslich erhitzt der Fall des gefallenen Volksbankers weit über die Finanzkreise hinaus die Gemüter. Es flossen Millionen an Steuergeldern in dessen straf- und aufsichtsrechtliche Aufarbeitung.
Und wie im «Fall Swissair» besteht ein öffentliches Interesse an dessen Aufklärung beziehungsweise rechtlicher Ahndung. Insofern stehen die Staatsorgane in der Pflicht, Rechenschaft über die eigene Arbeit abzulegen. Eine Geheimjustiz wäre fatal.