Herr Schlup, wenn es um Zahlungen der Industrie an die Ärzteschaft geht, dann haben viele das Bild von Medizinern im Kopf, die sich auf Kosten von Pharmafirmen ein paar schöne Tage in Monaco machen. Ist das noch richtig?
Jürg Schlup: Nein, es gibt ganz klare Richtlinien und Gesetze, unter welchen Bedingungen Ärztinnen und Ärzte Zahlungen von Pharmafirmen entgegennehmen dürfen. Zahlungen oder geldwerte Leistungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu einer Gegenleistung stehen.
Warum braucht es die Gelder der Industrie?
Die Zusammenarbeit mit der Industrie liegt grundsätzlich im Interesse einer hochstehenden Gesundheitsversorgung. Sie führt zu einer Mehrung des Wissens von Ärzteschaft und Industrie und kommt letztlich den Patienten zu Gute. Die Ärzteschaft braucht gute Medikamente und Therapien, damit sie ihre Arbeit möglichst gut erfüllen kann; die Industrie braucht das Wissen der Ärzte, um bei der Entwicklung von neuen Therapien weiter zu kommen.
Wo liegen die Gefahren der Zusammenarbeit der Ärzteschaft mit der Industrie?
Die Zusammenarbeit birgt in der Tat Risiken für Interessenskonflikte. Entscheidend ist, dass die medizinische Beurteilung des Arztes oder der Ärztin nicht beeinflusst wird. Der Patient muss immer ganz sicher sein, dass die Ärztin oder der Arzt ihm die Behandlung vorschlägt, die für ihn in der jeweiligen Situation die Beste ist.
Wie lässt sich sicherstellen, dass das der Fall ist?
Die Standesordnung der FMH schreibt unter anderem vor, dass ärztliches Handeln von geldwerten Leistungen oder Vorteilen unabhängig sein muss, dass Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen müssen und dass Kooperationen schriftlich in Verträgen festgehalten werden müssen. Zudem gilt bei wichtigen Entscheidungen das Vier-Augen-Prinzip, das heisst bei grossen Forschungsaufträgen zum Beispiel werden alle Verträge und finanziellen Transaktionen von zwei Personen auf beiden Seiten, von Industrie und Spital unterzeichnet. Ziel ist es, das Risiko von Fehlern und Missbrauch zu reduzieren. Daneben gibt es bestehende Gesetze, die einzuhalten sind.
Wie werden Verstösse sanktioniert?
Verstösse gegen die Standesordnung der FMH werden mit Bussen bis zu 50 000 Franken und bis zum Ausschluss aus der FMH sanktioniert. Wir schützen keine schwarzen Schafe. Dazu kommt: Die Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Industrie wird in fünf Gesetzen angesprochen und geregelt, im Humanforschungsgesetz, im Heilmittelgesetz, im Krankenversicherungsgesetz und im Strafgesetz, und in den kantonalen Gesundheitsgesetzen. Seit 2014 gibt es zudem den europäischen Pharma-Kooperations-Kodex PKK, auf dem die Offenlegung der Geldflüsse durch die Pharmaindustrie basiert.
«Verstösse gegen die Standesordnung der FMH werden mit Bussen bis zu 50 000 Franken bis zum Ausschluss aus der FMH sanktioniert. Wir schützen keine schwarzen Schafe.»
Jürg Schlup, Präsident FMH
Die Industrie finanziert Ärztekongresse. Führt das nicht zwangsläufig zu Beeinflussungen?
Nein, entscheidend ist, dass die Finanzierung korrekt aufgesetzt ist. Wir fordern eine Mischfinanzierung: Die Teilnehmer und die ärztliche Fachgesellschaft übernehmen einen Teil der Kosten; die Spitäler als Arbeitgeber leisten einen Beitrag für Ärzte, die angestellt sind; und die Industrie macht ein Sponsoring. Wobei wir ganz klar der Meinung sind, dass das Multisponsoring die Regel sein muss. Wenn eine einzelne Pharma- oder Medtechfirma einen Kongress sponsert, kann das zu Abhängigkeiten und Interessenkonflikten führen.
Was spricht dagegen, auf Sponsoringbeiträge zu verzichten?
Anders als in den meisten Berufen ist die Fortbildung bei den Ärzten zwingend. Jeder in der Schweiz berufstätige Arzt ist verpflichtet, mindestens zwei Wochen pro Jahr für Fortbildung aufzuwenden, um sein medizinisches Wissen à jour zu halten. Auch hier ist die Schweiz übrigens führend. Andere europäische Länder fordern weniger Fortbildung. Spezialisten müssen sich oft mehrere Wochen pro Jahr fortbilden, um mit den neuen Erkenntnissen Schritt zu halten. Es gibt also gute Gründe für eine klar geregelte Beteiligung der Industrie. Entscheidend ist, dass die Kongresse von industrieunabhängigen kompetenten Veranstaltern organisiert und durchgeführt werden. Diese bestimmen auch das Programm und die Evaluation.
Ein Teil der Geldflüsse ist noch immer nicht einzelnen Ärzten zuzuordnen. Ein Schönheitsfehler?
Nein, da geht es schon um mehr. Die Transparenz ist entscheidend in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Wir sind ganz klar der Meinung, dass die Industrie nur noch mit Ärzten zusammenarbeiten sollte, die bereit sind, ihre Daten offen zu legen. Zudem sollte Science Industries die Daten zentral auf einer Plattform zur Verfügung stellen. Der einzelne Patient sollte nachschauen können, ob und in welchem Umfang sein Arzt, sein Spital, seine Apotheke von der Industrie Geld bekommt.
Die «Handelszeitung» hat zusammen mit «Beobachter» und «Blick» die Offenlegungs-Meldungen der Pharmaindustrie über Zahlungen an Forschung und Medizin ausgewertet. Tausende von Zahlungen an hunderte Ärzte, Spitäler und Fachorganisationen wurden analysiert (mehr dazu hier).
Das Ergebnis: Die rund 60 Pharmaproduzenten, die ihre Zahlen gegenüber dem Verband Scienceindustries offenlegen, haben 2017 knapp 163 Millionen Franken an Empfänger in der Schweiz überwiesen. Ein Teil davon – rund 8,5 Millionen – ging an Ärzte.