Die Bundesanwaltschaft hat im Zuge der Fifa-Ermittlungen den ehemaligen Generalsekretär des südamerikanischen Fussballverbands verurteilt. Er muss eine Ersatzforderung von 2,5 Millionen Franken zahlen. An den Fussballverband Conmebol wurden 1,5 Millionen Franken zurückerstattet.
Die Bundesanwaltschaft schloss das Strafverfahren gegen den 79-jährigen Eduardo Deluca mit dem Strafbefehl und einer Teileinstellung ab. Diese bestätigte auf Anfrage eine entsprechende Meldung des "SonntagsBlick".
Gemäss Bundesanwaltschaft machte sich Deluca der mehrfachen Geldwäscherei schuldig. Demnach transferierte er für sich und andere Bestechungsgelder, darunter illegale Zahlungen für TV- und Werberechte eines von Conmebol organisierten Cups. Dazu benutzte der Argentinier Konten in der Schweiz.
Die Bundesanwaltschaft verurteilte ihn im Strafbefehl zudem zu einer bedingten Geldstrafe von 18000 und einer Busse von 5000 Franken. (sda)