Die Schweizer Tochter der amerikanischen Grossbank J.P. Morgan hat schwer gegen das Aufsichtsrecht verstossen und wurde entsprechend durch die Finanzmarktaufsicht Finma sanktioniert, wie Recherchen der «Handelszeitung» zeigen. Es geht um Verletzungen der Sorgfaltspflichten in Zusammenhang mit geltenden Geldwäscherei-Normen. Der Entscheid der Finanzmarktaufsicht Finma ist am 30. Juni 2017 ergangen und sollte in der Folgewoche publiziert werden.
Gegen die Kommunikation des Finma-Entscheids setzte sich die Auslandsbank mit Sitz in Genf juristisch zur Wehr. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht den Rekurs gegen die Publikation abgewiesen. J.P. Morgan Schweiz kann das BVG-Urteil vor Bundesgericht weiterziehen. Die Finma wollte sich zum Fall nicht äussern.
Eine Sprecherin von J.P. Morgan sagt auf Anfrage: «Wir haben in den vergangenen Jahren unsere Massnahmen zur Vermeidung von Geldwäsche deutlich weiter entwickelt, und arbeiten kontinuierlich daran, sie immer weiter zu verbessern, um sicherzustellen, dass wir die Erwartungen der Regulierer erfüllen.» Zur Finma-Entscheidung vom Juni kann sich die Bank nicht äussern, da sie nicht veröffentlicht ist.