Die Finma hat damit begonnen, die Lehren aus dem Crash der Credit Suisse zu ziehen in die Praxis umzusetzen. Das bekommt vor allem die einzige verbliebene Grossbank, die UBS, zu spüren. Sie müsse ihren Sanierungs- und ihren Abwicklungsplan überarbeiten, ordnete die Finma an. 

Aber auch die Gesetze für die Notfallplanung bedürfen eines Updates, so die Finma. So sollen die Behörden im Krisenfall mehr Optionen zur Verfügung haben, um einer Grossbanken-Krise Herr zu werden. Unter anderem soll die Finma Teilverkäufe anordnen dürfen. Und die soll die UBS in Zeiten, in denen die Geschäfte noch gut laufen, vorbereiten. Auch das will die Finma anordnen dürfen.

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Interessant: Die UBS wehrt sich nicht gegen diese Ausweitung der Notfallplanung. «Die Erfahrungen aus der Credit-Suisse-Krise sowie die Rettung durch die UBS erfordern nun die Weiterentwicklung der Abwicklungsplanung, um die bestehenden Pläne gezielt zu erweitern. Die UBS hat mit diesen Arbeiten bereits begonnen», teilte die Bank mit.  

Integration der CS erschwert Abwicklung

Derzeit steckt die Grossbank mitten in der Integration der Credit Suisse. Die laufenden Arbeiten sind  - wenig überraschend - ein Stolperstein für die Abwicklung, sollte die Bank ausgerechnet jetzt in eine Krise geraten: «In der Beurteilung der Sanier- und Liquidierbarkeit (auch Abwickelbarkeit) der UBS per 31. Dezember 2023 hat die Finma festgestellt, dass es aufgrund der Integration der Credit Suisse zu Hindernissen gekommen ist», schreibt die Finma.

Dennoch stellt die Finma fest: Die UBS könnte heute abgewickelt werden. Zum Zuge käme dabei das vom Gesetz präferierte Vorgehen: Dabei wird die Holdinggesellschaft in der Schweiz mit Hilfe von Kapitalinstrumenten wie Wandelanleihen rekapitalisiert (Fachbegriff: «Single point of entry»). Laut UBS verfügt die Grossbank insgesamt über verlustabsorbierende Kapitalinstrumente von 200 Milliarden Dollar. Das Bankmanagement versucht dann, mittels einer Restrukturierung, die auch Teilschliessungen von Geschäftsbereichen umfassen kann, die Krise zu bewältigen. 

Finanzkreise betonen, dass das ganze nur dann funktioniert, wenn der Kapitalmarkt daran glaubt, dass so eine Sanierung gelingen kann. Die UBS habe im Unterschied zur Credit Suisse aber ein glaubhaftes Geschäftsmodell, das die Vermögensverwaltung zum Kern hat, und bei dem das riskantere Investmentbanking nur eine Randrolle spielt. Ob das im Krisenfall die Märkte wirklich so sehen, wird sich weisen. 

Finma soll Teilverkäufe anordnen dürfen

Doch dieses Drehbuch zur Bankenrettung reicht der Aufsicht nicht mehr aus. Sie verlangt, mehr Optionen zur Wahl zu haben. Daher müsse die Abwicklungsplanung «weiterentwickelt werden, um die Handlungsmöglichkeiten bei Insolvenzgefahr zu erweitern», fordert die Finma. Auch das «Financial Stability Board» hatte in seinem Bericht zu den Lehren aus der CS-Krise gefordert, die Handlungsoptionen für Aufseher im Krisenfall auszubauen. 

Konkret nennt die Finma den «Marktaustritt durch Verkauf», das Herunterfahren einzelner Geschäftssegmente oder Teilverkäufen. Dies alles soll so vorbereitet sein, ohne dass es das Finanzsystem destabilisiert oder der Steuerzahler einspringen muss.

Ausformuliert könnte das heissen, dass die UBS sich so aufzustellen hat, dass sie zum Beispiel ihr Vermögensverwaltungsgeschäft ausserhalb der Schweiz oder das Assetmanagement zügig verkaufen können muss. In der Krise der Credit Suisse hatte sich Blackrock zum Beispiel für das internationale Vermögensverwaltungsgeschäft interessiert. Blackrock hatte sogar ein Team nach Zürich entsandt, um diese Option zu prüfen.

Doch da dieses Geschäft derart eng im Konzern verwoben war, war ein Herauslösen des Geschäfts an einem Wochenende nicht möglich. Die Finma verlangt nun von der UBS, dass solch ein Deal im Falle einer existenzbedrohenden Krise möglich sein muss.

Die Finma verlangt ferner vom Gesetzgeber die nötigen Eingriffsrechte, damit diese Optionen «rechtssicher umgesetzt werden können». Das forderte Finma-Chef Stefan Walter auch bereits im Interview mit der «Handelszeitung». Sprich, die Aufsicht will Teilverkäufe im Krisenfall anordnen dürfen, ohne, dass die Verfügung dann jahrelang vor Gericht angefochten werden kann, womit das Kriseninstrument am Ende stumpf würde. 

Nachbessern bei der Liquiditätsplanung

Laut Kennern der Materie habe die UBS mit diesen Plänen aber kein Problem. Mit ihrer Struktur sei die Grossbank bereits so aufgestellt, dass der Verkauf einzelner Rechtseinheiten möglich ist. Auch die Finma habe signalisiert, dass es hier keine grösseren Diskepanzen gibt.

Neben dem Verkauf einer Rechtseinheit, wie der US-Tochter, gibt es auch die Möglichkeit, nur die Bilanzwerte zu übertragen, ein so genannter «Asset Deal». Hier so noch zu klären, welche Daten die UBS konkret zur Vorbereitung solcher Assetdeals vorhalten müsse. 

Was fehlt ist, dass die Schweizer Gesetze der Finma das Recht geben, im Krisenfall solche Teilverkäufe anordnen zu dürfen. Dem Vernehmen nach hat die UBS auch damit kein Problem. 

Handlungsbedarf sieht die Aufsicht auch beim Stabilisierungsplan. Dieser kommt zum Tragen, wenn die Bank in einer Krise steckt, aber nicht von einer Pleite bedroht ist. Hier verlangt die Aufsicht als Lehre aus dem CS-Crash unter anderem, dass es einen stärken Fokus auf liquiditätsgenerierende Massnahmen braucht.

Sprich, die Bank muss ihre Notfallliquiditätsplanung verbessern, um für einen Bank-Run, wie ihn die CS gleich zweimal – im Oktober 2022 und März 2023 – erlebt hatte, gerüstet zu sein. Ein Problem bei der CS-Krise war, dass die Bank zwar noch Milliardenschwere Vermögenswerte in der Bilanz hatte. Doch die waren nicht übertragbar. Daher konnte die CS diese Wertpapiere nicht an die SNB verpfänden, um im Gegenzug weitere Liquidität zu erhalten. Ohne Sicherheiten rückt die Notenbank aber kein Geld heraus. Daher laufen bei der UBS derzeit arbeiten, damit die Grossbank im Krisenfall einen grösseren Kreis an Vermögenswerte als Pfand bei der SNB einreichen kann.