Das Konzept der fondsgebundenen Lebensversicherung verbindet die Möglichkeit der Partizipation an der Börsenentwicklung mit der Sicherheit und den Steuerprivilegien einer Lebensversicherung. Im Gegensatz zu einer konventionellen Lebensversicherung, bei der ausschliesslich der Versicherer bestimmt, wie der Sparteil angelegt wird, ist der Vorsorgenehmer direkt an der Entwicklung der Finanzmärkte beteiligt. Die Transparenz und Flexibilität ist gewährleistet, da er derjenigen Anlagestrategie den Vorzug geben kann, die seinem individuellen Anlageprofil am ehesten entspricht. Dazu steht ihm je nach Anbieter eine ganze Palette von Anlagefonds oder Fonds-Portefeuilles zur Verfügung.
Gleich wie die konventionelle Lebensversicherung setzt sich die fondsgebundene Lebensversicherung aus einem Risiko-, Kosten- und Sparteil zusammen. Das Vorsorgekapital wird durch die Sparprämie, die in das vom Kunden gewählte Fonds-Portefeuille investiert wird, geäufnet. Durch die Risikoprämie wird der Schutz im Todesfall im Umfang der garantierten Versicherungssumme finanziert. Die Prämienzahlung kann einmalig oder periodisch erfolgen.
Fondsgebundene Einmalprämienversicherungen sind bei vermögenden Anlegern mit Risikobedürfnis im Alter von 45 bis 65 Jahren im Rahmen der Säule 3b eine beliebte Anlageform: Sofern die Vertragsdauer mindestens zehn Jahre betragen hat, sind die Auszahlungen nach dem 60. Altersjahr und Abschluss vor dem 66. Altersjahr steuerfrei. Entsprechende Produkte, die mit periodischen Prämien finanziert werden, sind für Vorsorgenehmer im erwerbsfähigen Alter interessant, da im Rahmen der Säule 3a die Jahresprämien steuerlich absetzbar sind. Eine junge Familie mit Kleinkindern hat ein grosses Bedürfnis nach Sicherheit. Sie sollte bei Invalidität oder Tod eines Elternteils geschützt sein. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung besteht die Möglichkeit, dass bei Bedarf eine Prämienbefreiung oder Erwerbsunfähigkeitsrente in das Vor- und Fürsorgepaket miteingeschlossen werden kann.
Garantien
Im heutigen Börsenumfeld ist Sicherheit wieder ein entscheidendes Anlagekriterium. Deshalb steigt die Nachfrage nach Versicherungen mit garantierten Erlebensfallleistungen. So bieten beispielsweise die kapitalbildenden, prämienpflichtigen 3a-Fondspolicen der Generali die Garantie einer 2%igen Verzinsung bei Vertragsablauf, damit der Versicherungsnehmer auch bei längerem negativem Börsenverlauf keinen Grund zur Besorgnis haben muss. Der Versicherungsnehmer geht folglich kein Risiko ein und hat dennoch die Möglichkeit, von der mit einer Fondsanlage erwarteten langfristig höheren Rendite zu profitieren. Die Transparenz der Anlage ist gewährleistet, indem der Versicherte aus einer Vielzahl von Anlageplänen (Fonds-Portefeuilles) auswählen und derjenigen Anlagestrategie den Vorzug geben kann, welche am ehesten seiner Präferenz entspricht.
Unter gegebenen Umständen kann der Versicherungsnehmer jederzeit einen Switch vornehmen und in einen passenderen Anlageplan investieren. Insbesondere Kleinanleger mit Familienverpflichtungen, die Vorsorge mit attraktivem Fondssparen verbinden und dennoch ruhig schlafen wollen, sollten einer solchen Lösung den Vorzug geben. Auch mit dem Einschluss einer garantierten Erlebensfall-Leistung in einer fondsgebundenen Lebensversicherung wird Flexibilität mit Switch-Möglichkeiten und Transparenz gewährleistet.
Kapitalisationsversicherung
Alleinstehende Personen sind mit den Fondsprodukten aus der Hand einer Bank grundsätzlich gut bedient. Besteht aber die Nachfrage nach einer garantierten Leistung im Erlebensfall, so bietet die im Rahmen der Säule 3a angebotene fondsgebundene Kapitalisationsversicherung die geeignete Alternative für Singles. Der Versicherungsnehmer erhält bei Vertragsablauf den Wert des gesamten Fondsguthabens, mindestens aber die garantierte Erlebensfallsumme, welche auf einer Verzinsung der Sparprämien zu 2% basiert. Im Todesfall erhalten die Begünstigten die mit 2% verzinsten Sparprämien und ein allfällig aus den Anlagefonds resultierender Ertragsanteil zurück. Damit ist das Produkt vergleichbar mit dem Wertschriftensparen bei einer Bank doch mit den Vorteilen, dass in schlechten Börsenzeiten eine Kapitalgarantie besteht und dass keine Depotgebühren und Kontoführungskosten anfallen. Alleinstehende Personen können in Zahlungsschwierigkeiten kommen, wenn sie aufgrund von schwerwiegender Invalidität erwerbsunfähig werden. Damit das Vorsorgeziel trotzdem erreicht wird, sorgt die Prämienbefreiung in diesem Fall für den notwendigen Schutz.
Personen, die sich vor dem dritten Lebensabschnitt die Frage stellen, wie sie ihren Lebensabend ohne finanzielle Sorgen und Mühen verbringen können, bietet die Kombination einer fondsgebundenen aufgeschobenen Leibrentenversicherung mit einem Fondsentnahmeplan die ideale Lösung. Mit einem Teil des Kapitals finanzieren sie mit einer Einmalprämie die Leibrentenversicherung, den anderen Teil investieren sie in einem Fondsentnahmeplan bei einer Bank. Aus dem Entnahmeplan kann der tägliche Lebensbedarf für die absehbare Zeit gedeckt werden. Mit der aufgeschobenen fondsgebundenen Leibrentenversicherung lassen sie das Rentenkapital während der Aufschubszeit an Wert zulegen, um sich anschliessend eine lebenslange Rente zu sichern. Dies bedeutet, dass nach der Aufschubszeit eine garantierte Mindestrente und zusätzlich eine Überschussrente, welche von den Fondserträgen gespeist wird, zur Auszahlung gelangt.
Das vielseitige Angebot an fondsgebundenen Produkten richtet sich an Zielgruppen jeglicher Altersstufen mit unterschiedlichen Risiko- und Vorsorgebedürfnissen. Die untenstehende Darstellung gibt eine Idee, inwiefern grundlegende Bedürfnisse durch geeignete Produkte gestillt werden können. Dennoch empfiehlt sich eine ganzheitliche und kompetente Beratung. Nur so kann die optimale Lösung für die spezifische Lebenssituation gefunden werden.
Erbrechtsprivileg
Weitere Vorteile einer Versicherungslösung bestehen darin, dass alle beschriebenen Versicherungsprodukte mit dem Erbrechts- oder dem Konkursprivileg ausgestattet sind. Im ersten Fall erhalten die erbberechtigten Nachkommen die vertraglich definierte Leistung im Todesfall auch dann, wenn sie die Erbschaft der verstorbenen versicherten Person ausschlagen sollten. Durch das Konkursprivileg wird der Versicherungsschutz für die Familie dann aufrechterhalten, falls der Versicherungsnehmer in Konkurs gerät. Vor allem für Selbstständigerwerbende kann dieser Vorteil den Ausschlag zum Kauf einer Versicherung bedeuten, denn Bankprodukte kennen diesen Vorzug nicht.
Alexandra Koch ist Leiterin Produktemanagement bei Generali Personenversicherungen, Adliswil ZH.