Frankreichs Datenschützer strafen Google und Meta ab. Eine Busse über 150 Millionen Euro gegen Google und eine über 60 Millionen Euro gegen die Meta-Tochter Facebook hat die nationale Datenschutzbehörde Cnil (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés) über die beiden Konzerne verhängt.

 

Der Grund: Nutzer können auf den Seiten der beiden Unternehmen Cookies nicht so leicht ablehnen wie annehmen. Cnil kam zu dem Schluss, dass ein komplizierterer Ablehnungsmechanismus die Nutzer eher davon abhält, Cookies abzulehnen. Und sie dazu ermutigt, sich für die einfache Schaltfläche «Ich akzeptiere» zu entscheiden.

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Schweiz laxer als EU

Das ist auch für die Schweiz relevant. Denn in der zweiten Jahreshälfte 2022 soll hierzulande ein neues Datenschutzgesetz in Kraft treten, das mit der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) der EU zwar weitgehend konform geht, aber dennoch deutlich liberaler ausfällt.

 

Hierzulande wird auch nach der Novelle erlaubt sein, was nicht verboten ist. Es muss sich schon um besonders schützenswerte Daten handeln, zu denen ein Konsens des Users eingeholt werden muss, weil sonst eine Busse droht. In der Schweiz sind das maximal 250’000 Franken. Es geht dabei etwa um Daten zu Religion und politischen Ansichten, der persönlichen Gesundheit, genetischen und biometrischen Daten, der strafrechtlichen Verfolgung oder Massnahmen der Sozialhilfe.

 

Kostspielige Falle

«Die Gefahr ist daher gross, in eine kostspielige Falle zu tappen, weil sich Firmen dieses rechtlichen Unterschieds nicht bewusst sind», sagt Michel Lazecki, Gründer der Zürcher Webtrackingfirma Fusedeck. Sobald ein Unternehmen EU-Bürger im digitalen Raum anspricht, greift die europäische DSGVO.

 

Dann braucht es auch eine rechtsgültige Zustimmung des Users zum Speichern eines Cookies. Das zeigt der aktuelle Google-Fall sehr deutlich. «Der EU ist es eben egal, aus welchem Land das Angebot kommt, solange es sich an EU-Bürger richtet», sagt Lazecki.

 

Schweizer Firmen betroffen

Davon betroffen sind etwa Schweizer Tourismusorganisationen, Hotels und Firmen, die in die EU exportieren. Wer sich nicht an die Bestimmungen hält und meint, sich auf das nationale Recht verlassen zu können, den kann es hart treffen: Die mögliche Höchststrafe liegt bei 20 Millionen Euro beziehungsweise 4 Prozent vom letztjährigen Umsatz des Unternehmens. Wobei der jeweils höhere Wert für die Busse herangezogen wird.