Die Zeit für Ceta wird knapp. Rund eine Woche vor der geplanten Unterzeichnung des Freihandelsabkommens mit Kanada scheitert ein wichtiges Vorbereitungstreffen der EU-Staaten. Nun gibt es eine Frist.
Der grosse Schritt fehlt immer noch: Bei einem EU-Ministertreffen sollten am Dienstag eigentlich die Voraussetzungen für den Abschluss des Freihandelsabkommens mit Kanada geschaffen werden. Doch das misslang. Nun gibt es Ungewissheit statt Klarheit. Fragen und Antworten im Überblick:
Wie geht es jetzt weiter?
Wenn bis zum Wochenende auch die Belgier, Bulgaren und Rumänen ihre Zustimmung zum Abkommen signalisieren, soll es am Donnerstag kommender Woche wie geplant bei einem EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet werden. Die dafür notwendigen Beschlüsse würden dann im schriftlichen Verfahren gefasst werden. Ein weiteres Treffen der Handelsminister soll es nicht geben.
Woran hakt es noch?
Widerstand gegen Ceta kommt vor allem aus dem französischsprachigen Teil Belgiens, welcher der Föderalregierung in Brüssel sein Einverständnis zur Unterzeichnung des Abkommens mit Kanada geben muss. Die Wallonen befürchten, dass durch Ceta Interessen ihrer Region gefährdet werden. Die belgische Regierung und die EU-Kommission verhandeln jetzt mit der Wallonie - Ausgang ungewiss.
Als eher unproblematisch gelten die noch bestehenden Vorbehalte Bulgariens und Rumäniens. Die Regierungen der beiden Länder wollen von Kanada noch die Zusicherung bekommen, dass Bulgaren und Rumänen wie alle anderen EU-Bürger bald von der Visumpflicht befreit werden.
Was steht für die EU auf dem Spiel?
Ceta-Befürworter warnen vehement, dass die EU ihre Glaubwürdigkeit als Handelspartner verlieren würde, sollte das Abkommen scheitern. Ihr Tenor: Schafft die EU nicht mal ein Abkommen mit Kanada, mit wem soll es dann noch klappen? Sie denken dabei auch an die Verhandlungen mit den USA über die grosse Ceta-Schwester TTIP.
Was passiert, wenn es bis zum Wochenende keine Einigung gibt?
Dann muss die für Donnerstag kommender Woche geplante Unterzeichnung des Abkommens abgesagt werden. Für die EU wäre das eine ziemliche Blamage mit unabsehbaren Folgen. Wenn Ceta scheitern sollte, wäre das der Tod der EU-Handelspolitik, warnt der italienische Industrieminister Carlo Calenda.
Selbst wenn es eine Einigung gibt, müssen dann nicht auch noch die Parlamente der Nationalstaaten über Ceta abstimmen?
Ja, ohne ihre Zustimmung kann Ceta nicht vollständig in Kraft treten. Die geplante vorläufige Anwendung des Abkommens kommt deswegen auch nur für diejenigen Teile von Ceta infrage, die laut EU-Regeln nicht mehr in Gesetzgebungskompetenz der Mitgliedstaaten fallen - etwa die Beseitigung von Zöllen, der Wegfall von Zugangsbeschränkungen bei öffentlichen Aufträgen oder die Öffnung von Dienstleistungsmärkten. Das neue Gerichtssystem zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen und Staaten kann hingegen noch nicht aufgebaut werden.
Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland hat der Regierung für die Unterzeichnung von Ceta drei Bedingungen mit auf den Weg gegeben. Ist es sicher, dass diese erfüllt werden?
Zumindest nach Ansicht von Deutsclands Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel. «Ich bin sehr zufrieden, weil Deutschland die Bedingungen, die das Bundesverfassungsgericht uns gesetzt hat, alle hier einvernehmlich durchsetzen konnte», kommentierte er nach dem Ministertreffen in Luxemburg.
Um welche Forderungen ging es dabei?
Nach dem Abkommen soll ein zentraler Ceta-Ausschuss Vertragsanpassungen vornehmen dürfen, zum Beispiel, dass die Bundesregierung "in letzter Konsequenz" aus dem Abkommen aussteigen kann. Gerade bei diesem Punkt hatten Juristen im Vorfeld Zweifel an der Umsetzbarkeit geäussert. Wie diese ausgeräumt wurden, blieb zunächst unklar.
(sda/ccr)