Weiterzug an das Obergericht: Staatsanwaltschaft, Kanton und Verteidigung haben in der Korruptionsaffäre um die Zürcher Beamtenversicherungskasse BVK Berufung gegen fünf der sechs Urteile des Bezirksgerichts Zürich eingelegt.
Das Bezirksgericht hatte den ehemaligen BVK-Anlagechef Daniel Gloor im vergangenen November zu sechs Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Wegen Fluchtgefahr wurde der Hauptangeklagte im BVK-Korruptionsprozess nach der Urteilseröffnung noch im Gerichtssaal verhaftet und in Sicherheitshaft gesetzt.
Verurteilt wurden auch vier der fünf Mitangeklagten, die Gloor rund eine Million Franken und andere Annehmlichkeiten zugehalten hatten und dafür lukrative Aufträge erhielten. Das Gericht sprach in zwei Fällen bedingte Freiheitsstrafen von 14 beziehungsweise 15 Monaten aus. Zwei weitere Beschuldigte wurden zu teilbedingten Strafen von zweieinhalb Jahren verurteilt.
Verhandlung im nächsten Jahr
Ein Urteil hat die Staatsanwaltschaft angefochten. In zwei Fällen legten der Kanton und in drei Fällen die Verteidiger Berufung ein, wie ein Sprecher des Obergerichts einen Bericht der «NZZ am Sonntag» bestätigte. Wegen des aufwendigen Verfahrens werde die Verhandlung ziemlich sicher erst 2014 stattfinden.
Gemäss Corinne Bouvard, Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, hat die Anklage das Urteil gegen den Devisenhändler Adrian Lehmann an die zweite Instanz weitergezogen. In den übrigen Fällen behalte sich die Staatsanwaltschaft eine Anschlussberufung vor, sagte Bouvard.
Lehmann hatte für die BVK Währungsabsicherungsgeschäfte betrieben und sich dafür bei Gloor mit 863'000 Franken erkenntlich gezeigt. Das Bezirksgericht verurteilte ihn deswegen zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren und einer Ersatzzahlung von 1,5 Millionen Franken.
Kanton will mehr Geld
Nicht einverstanden mit diesem Urteil ist auch der Kanton. Dieser verlangt zwar kein höheres Strafmass, sondern eine Erhöhung der Ersatzforderung auf 3,6 bis 3,8 Millionen Franken, wie Roger Keller, Sprecher der Finanzdirektion, auf Anfrage sagte.
Mehr Geld fordert der Kanton auch von Daniel Gloor. Das Gericht hatte die Ersatzforderung auf 500'000 Franken festgesetzt. Der Kanton will jedoch 966'000 Franken. Unangefochten blieb bis zum Ablauf der Fristen das Urteil gegen den Gründer und ehemaligen Chef der Beteiligungsgesellschaft BT&T, Walter Meier. Dieser war vom Bezirksgericht wegen Verjährung freigesprochen worden.
Gemäss Urteil des Bezirksgerichts hatte Meier dem BVK-Anlagechef zwar unbestrittenermassen Geld gegeben, damit dieser BVK-Gelder in seine BT&T investierte. Das Gericht konnte Meier jedoch keine Bestechungszahlungen nach 1999 rechtsgenüglich nachweisen.
(tno/jev/sda)