Hat ein Investor die gesetzten Ziele erreicht, bezahlt er den Portfolio-Manager für die Vermögensverwaltung. Das ist die Idee hinter dem erfolgsabhängigen Gebührenmodell (Performance Fee). Es dient den Portfolio-Managern als Anreiz, vereinbarte Zielvorgaben zu übertreffen und damit die Entlöhnung zu erhöhen. Zudem trennt es die Spreu vom Weizen.

Investoren sind bereit, in Zeiten steigender Renditezahlen und bei Übertreffen der Zielvorgaben entsprechend für erhaltene Dienstleistungen zu zahlen. Vermögensverwalter, die den Kunden ein erfolgsabhängiges Tarifssystem anbieten, besitzen durch positive Signalsetzung – das Selbstvertrauen, Mehrwert generieren zu können – verbesserte Chancen beim Vermarkten der Dienstleistung. Aber dieses Modell birgt auch Risiken.

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Es fehlen noch einige Antworten

Auf die Frage nach der Fairness der Performance-Fee-Modelle gibt es noch keine eindeutige Antwort. Unbestritten ist, dass nur Performance Fees ausbezahlt werden sollten, wenn in der Abrechnungsperiode eine absolute positive Rendite erzielt wurde. Dabei müssen die Investoren unterscheiden, ob diese positive Rendite auf die allgemeinen Marktbewegungen oder auf die überdurchschnittliche Leistung des Portfolio-Managers zurückzuführen ist.

Darum basieren Performance-Fee-Modelle auch zunehmend auf einer relativen Überschussrendite (gegenüber Benchmark oder Zielrendite). Bei Kollektivanlagen sollten zudem alle Investoren in einem Modell gleich behandelt werden. Damit kein Anleger profitieren kann durch ein «günstiges» Timing des Einstiegs in den Fonds oder des Ausstiegs daraus auf

Kosten der anderen Investoren. Zudem darf kein Manager, der Fonds oder Portfolios nach neuen und alten Gebührenmodellen verwaltet, den Fonds mit Performance Fees bevorzugen.

Ein sinnvolles Modell steigert die Motivation und Leistungsbereitschaft des Investment-Managers. Bei guter Leistung oder überdurchschnittlichem Können sollte die Chance bestehen, eine Belohnung in Form erhöhter Vergütung zu erlangen. Kurzfristige Volatilität ist ebenfalls vermeidbar. Eine verlängerte Betrachtungsperiode für die Kristallisierung der Performance Fees (etwa nur auf Basis der Jahresleistung) motiviert Manager, langfristig einen Mehrwert aus Vermögensanlagen zu generieren.Problematisch werden Performance-Fee-Modelle, wenn sie dem Manager die Chance einräumen, durch erhöhtes Eingehen von Anlagerisiken seine Entschädigung zu erhöhen.

Mit der Definition maximaler Fee-Limiten und dem Festsetzen maximaler Tracking Errors im Vergleich zum festgelegten Benchmark kann dies jedoch vermieden werden. Neben der Gebührenhöhe gibt es aber auch noch weitere zentrale Fragen zur Beurteilung der Fairness. Wird die Performance Fee auf Basis der Entwicklung des Portfolio-Vermögens vor Abzug (brutto) oder nach Abzug (netto) der Kosten und der in den Vorperioden aufkumulierten Performance Fees berechnet? Wie oft sollten Performance Fees belastet werden? Alle diese Modalitäten sind im Fondsreglement bzw. im Vermögensverwaltungsvertrag zwingend festzuhalten. Hinzu kommt die Frage nach einer gerechten Aufteilung der einem Fonds belasteten Performance Fee auf alle Investoren entsprechend ihrer erzielten individuellen Rendite. Bei gewissen Kollektivanlagekonstrukten, welche die sogenannte High-Water-Mark-basierten Performance-Fee-Modelle anwenden, kann je nach Ein- und Ausstiegszeitpunkt eine dem Investor individuell angepasste Erfolgsgebühr notwendig werden.

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Dimitri Senik, Leiter Investment Performance Services, PricewaterhouseCoopers Schweiz, Zürich.

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Praxis: Klarere Angaben sind gefordert

Defizite

Die in der Praxis eingesetzten Performance-Fee-Modelle sind sehr vielfältig und für den durchschnittlichen Investor leider oft nur schwer zu verstehen, geschweige denn zu beurteilen. Defizite bestehen in der Vergleichbarkeit verschiedener Gebührenmodelle sowie in den Beschreibungen zur effektiven Berechnungs- und Belastungsweise der Performance Fees. Diese sind oft unpräzise und darum vom Investor kaum nachvollziehbar.

Transparenz

Die Offenlegung aller Modalitäten eines Performance-Fee-Modells erfolgt deshalb am Besten durch eine detaillierte Beschreibung im Fondsregelement/Prospekt oder im Vermögensverwaltungsvertrag. Um korrekte Umstellung des Modells sicherzustellen, kann eine unabhängige Prüfung dieser Umsetzung angeordnet werden.