Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) hat die Privatbank wegen Verstössen gegen die Bestimmungen zur Geldwäsche-Bekämpfung gerügt. Die Behörde kam in einem sogenannten Enforcementverfahren zum Schluss, dass die Bank den erheblichen Vermögenszuwachs bei einem Kunden aus Angola und risikobehaftete Transaktionen nur unzureichend geprüft habe.

Allerdings erkannt die Finma zugleich an, dass Bank Syz ihrer Meldepflicht nachgekommen sei und Massnahmen ergriffen habe, um den ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen. Die Behörde will die Umsetzung von einem unabhängigen Beauftragten überprüfen lassen.

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(reuters/tdr)