Die Schweizerische Post ist vom Amtsgericht Solothurn-Lebern der Geldwäscherei schuldig gesprochen und zu einer Busse von 250'000 Franken verurteilt worden. Postfinance ist damit das erste wegen Geldwäscherei verurteilte Schweizer Finanzunternehmen.

Postfinance habe im Vorfeld einer ungewöhnlich hohen Barauszahlung über 4,6 Millionen Franken keine Abklärungen vorgenommen, wie das Amtsgericht Solothurn-Lebern  sagte. Das Geldwäschereigesetz schreibe jedoch vor, dass zumindest bei ungewöhnlichen Fällen vor einer Auszahlung die Plausibilität abgeklärt werden müsse. Da die Post nicht über Reglemente für Barauszahlungen verfügt habe, sei dies ein Organisationsmangel.

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Der Einzelrichter Daniel Wormser sah es als erwiesen an, dass als Vortat zweifellos eine betrügerische Handlung stattgefunden habe. Auch in der juristisch heiklen Frage der Anlasstat entschied sich das Gericht gegen die Post.

Demnach können Unternehmen als juristische Personen auch dann bestraft werden, wenn keiner natürlichen Person eine konkrete Handlung nachgewiesen werden kann. Das Gericht stützte sich auf die Gesetzgebung sowie Artikel 102 des Strafgesetzbuchs und widersprach den bisher herrschenden Lehrmeinungen.

Post wehrt sich gegen die Verurteilung

PostFinance lässt diese Vorwürfe nicht auf sich sitzen. "Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden wir in Berufung gehen", bestätigte PostFinance-Sprecher Marc Andrey am Donnerstag eine Meldung von Radio 1. Als nächste Instanz wird sich somit das Obergericht des Kantons Solothurn mit dem Fall beschäftigen müssen.

Andrey sagte der Nachrichtenagentur SDA, dass bei der Post sehr wohl Reglemente vorhanden seien, wie bei Auszahlungen von hohen Geldsummen vorzugehen sei. Die Reglemente seien von der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Selbstregulierungsorganisation der Post (SRO Post) freigegeben und laufend überwacht worden.

Auch die Mitarbeitenden der Post, die den Bargeldbezug am 11. Februar 2005 an einem Postschalter in Solothurn ermöglicht hatten, hätten sich korrekt verhalten, sagte Andrey. Gegen die Anlagefirma, welche das Geld abhob, habe es damals keinen dringenden Verdacht auf deliktisches Handeln gegeben.

Auswirkungen für den Finanzplatz

Geldwäscherei-Experte Daniel Thelesklaf, Direktor des Basel Institute on Governance, sagte, das Urteil werde eine Breitenwirkung auf dem Finanzplatz Schweiz haben, sagte Er hatte zuvor die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) des Bundesamts für Polizei (fedpol) geleitet. Das Urteil bedeute, dass Firmen haftbar gemacht werden könnten, wenn sie über kein genügendes Regelwerk verfügten. Genau das habe der Gesetzgeber auch beabsichtigt.

Die Solothurner Justiz behebe somit eine Ungewissheit in einer grundsätzlichen Frage. Besonders Finanzintermediäre im Nichtbankenbereich werden laut Thelesklaf wegen des Urteils über die Bücher gehen müssen. Neben der Busse muss die Post auch die Verfahrenskosten übernehmen.

Die Solothurner Staatsanwaltschaft teilte am Mittwochabend mit, sie sei "selbstverständlich zufrieden" mit dem Schuldspruch, da das Gericht ihrer Anklage gefolgt sei und die Post verurteilt habe. Das schriftliche Urteil liege ihr jedoch noch nicht vor. Da das Gericht mit der Busse unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben sei, prüfe sie in den nächsten Tagen, ob sie gegen das Urteil Berufung anmeldet.

Post zahlte 4600 Tausendernoten aus

Im Prozess am Dienstagvormittag in Solothurn ging es um eine Barauszahlung an den Verantwortlichen einer Anlagefirma von 4,6 Millionen Franken am 11. Februar 2005 am Postschalter in Solothurn. Das Geld war erst am Vortag auf dem Konto der Anlagefirma eingetroffen.

Eine Angestellte der Post in Solothurn kontaktierte wegen der ungewöhnlich hohen Auszahlung die für Geldwäscherei zuständige Stelle der Post. Der Spezialist prüfte jedoch lediglich, ob das Konto nicht gesperrt war und ob sich genug Geld darauf befand.

Die Staatsanwaltschaft warf der Post im Prozess vor, dass sie über Herkunft, Anlagefirma und Verwendung des Geldes vor der Auszahlung nicht nachgeforscht habe. Sie forderte eine Busse von 2,6 Millionen Franken. Die Verteidigung hatte hingegen einen Freispruch verlangt.

Geld spurlos verschwunden

Die beiden Verantwortlichen der Anlagefirma sind in einem späteren Prozess des gewerbsmässigen Betrugs und der Veruntreuung angeklagt. Sie sollen insgesamt 34 Millionen Franken von 95 Kunden zweckentfremdet haben.

Trotz des Urteils bleibt das am Schalter in Solothurn ausbezahlte Geld bis heute spurlos verschwunden. Daran konnten auch 64 Rechtshilfegesuche in acht Ländern nichts ändern.

(tno/cms/sda)