Im Tarifstreit mit den Piloten, die am Freitag den ganzen Tag streiken, hat die Lufthansa eine juristische Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht München teilte mit, es habe am Freitag den Antrag der Airline auf eine «einstweilige Unterlassung der Durchführung eines Streiks der Piloten» abgelehnt.

Die Lufthansa argumentiere, dass die Forderung nach einer Erhöhung der Tarifgehälter mittels eines automatischen Inflationsausgleiches ein rechtswidriges Streikziel sei. Dem ist das Arbeitsgericht aber nicht gefolgt.

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Zwar sei diese konkrete Forderung der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit «rechtlich nicht unbedenklich», betonte das Gericht. Die Lufthansa hätte jedoch ihre rechtlichen Bedenken während der bisherigen Verhandlungen äussern müssen, damit über diesen Punkt Gespräche hätten geführt werden können.

Die Lufthansa musste wegen des 24-stündigen Streiks am Freitag rund 800 Flüge streichen, auch einige von und nach Zürich. Davon sind rund 130’000 Passagiere betroffen – und das zum Ende der Sommerferien in mehreren deutschen Bundesländern.

(Reuters/mth)