Das höchste Gut für den SGV sei das Vertrauen, teilte der Verband mit. Der Vorstand habe sich «nach eingehender Diskussion» zum Widerruf der Wahl entschieden, liess sich Präsident und Nationalrat Fabio Regazzi (Mitte/TI) in der Mitteilung zitieren.

Das vom Verband in Auftrag gegebene Rechtsgutachten hat demnach die in den Medien erhobenen Plagiatsvorwürfe gegen den neuen Direktor Schneider bestätigt. Die Vorwürfe basierten auf Angaben des österreichischen Plagiatsforschers Stefan Weber.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Die «NZZ am Sonntag» hatte im März von einem begründeten Verdacht auf schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten berichtet und davon, dass Schneider seinen Lebenslauf geschönt haben soll.

Fehlverhalten und Treuepflichtverletzung

Im Rechtsgutachten heisst nach Prüfung der inkriminierten 65 Textstellen, dass Schneider zwar ein unter Umständen wenig gravierender, «aber dennoch bezüglich jeder einzelnen Textstelle der Vorwurf des Plagiats gemacht werden muss».

Zum bei der Bewerbung als SGV-Direktor eingereichten Lebenslauf hält das Gutachten fest, dass sich keine eigentlichen Falschangaben eruieren liessen. Auch von einer Schönung könne nicht die Rede sein, da Henrique Schneider etwa sein Doktorat nicht einmal aufgeführt habe.

In der arbeitsrechtlichen Beurteilung stuft die mit dem Gutachten beauftragte Kanzlei «das serienmässige Plagiieren» als klares Fehlverhalten und eine Treuepflichtverletzung ein. Diese sei aber nicht so schwerwiegend, weil es sich beim Gewerbeverband nicht um einen wissenschaftlichen Betrieb handle.