Bank ist nicht gleich Bank. Zumindest in der Definition der US-Justizbehörden nicht. Sie dividieren die 300 Schweizer Institute in vier Kategorien.
Gruppe 1: Hier fasst das Department of Justice jene 12 Banken zusammen, die schon länger im Visier der Amerikaner stehen und gegen die Strafuntersuchungen laufen. Dazu zählen CS, Zürcher und Basler Kantonalbank sowie Julius Bär. Die Banken dieser Gruppe sind nicht Teil des US-Programms und müssen selbst eine Lösung finden. Ihnen drohen saftige Bussen.
Gruppe 2: Dazu zählen Banken, «gegen die keine Untersuchungen laufen, die aber glauben, sie hätten gewisse US-Steuerdelikte begangen». Auch sie müssen gemäss Professor Peter V. Kunz mit Bussen rechnen. Kunz verfasste Mitte Mai ein Gutachten und hatte Einblick in die wichtigsten US-Unterlagen. Von den Banken wird volle Kooperation verlangt. Wenige Dutzend bis mehr als 80 Institute sollen betroffen sein.
Gruppe 3: Diese Banken können selbst entscheiden, ob sie am US-Programm mitmachen wollen. Sofern sie nach US-Recht keine Steuerdelikte begangen haben, müssen sie keine Busse zahlen. Ihr US-Geschäft wird aber von einem unabhängigen Prüfer kontrolliert, und sie müssen alle Bankunterlagen aufbewahren.
Gruppe 4: Hier subsumieren sich die harmlosen Fälle. Trotzdem müssen auch diese Institute sogenannte Non-Target Letters (NTL) abschliessen und Bankunterlagen aufbewahren.