Dem Panalpina-Verwaltungsrat unter Peter Ulber droht juristisches Ungemach. Möglicherweise hat das Board der Basler Logistiker im Übernahmepoker mit der dänischen DSV Vorschriften zur Ad-hoc-Publizität verletzt, wie mehrere Marktbeobachter vermuten.

Am 15. Februar informierte Panalpina die Öffentlichkeit über Gespräche mit der Agility Group in Kuwait über «potenzielle strategische Opportunitäten». Daraufhin kommunizierte DSV gleichentags auf Druck der dänischen Behörden ihr verbessertes Angebot für die Übernahme von Panalpina.

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Dieses zweite Angebot – 180 statt 170 Franken pro Aktie, Zugeständnisse an Panalpina hinsichtlich Stellenabbau, Standorten und Marke – hatte DSV bereits zehn Tage zuvor dem Panalpina-VR unterbreitet. Der unterliess es, die Öffentlichkeit darüber zu informieren, anders als bei der ersten Offerte Mitte Januar. Eine rechtliche Verpflichtung dazu gebe es nicht, heisst es bei Panalpina.

Gegen die Regeln der Ad-hoc-Publizität

Doch die Firma liess den Handel mit der eigenen Aktie an der Schweizer Börse SIX aussetzen, unmittelbar nachdem DSV das verbesserte Angebot kommuniziert hatte, aus Angst vor hohen Kursschwankungen. Das aber ist ein klares Indiz, dass das Angebot bereits zehn Tage zuvor ad hoc veröffentlichungspflichtig gewesen wäre.

SIX will sich – wie in solchen Fällen üblich – nicht dazu äussern, ob sie bereits eine Voruntersuchung aufgenommen hat. Die Öffentlichkeit wird informiert, falls eine Hauptuntersuchung gestartet wird.

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