Im Jahr 2015 haben knapp 400 Firmen in der Schweiz eine Massenentlassung angekündigt - rund 45 Prozent mehr als noch 2014. Das zeigt eine Umfrage der Sendung «10 vor 10» des Schweizer Fernsehens SRF bei den kantonalen Arbeitsämtern. Die Autoren führen dies auf den starken Franken zurück.

2015 hätten 387 Firmen eine Massenentlassung angekündigt, heisst es in einer Mitteilung zur Sendung vom Montagabend. 2014 - also noch vor der Aufhebung des Euro-Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank am 15. Januar 2015 - waren es laut dieser Umfrage noch 268 gewesen. Das entspreche einem Plus von rund 45 Prozent.

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Um Kosten zu senken

Die Zahlen belegten, dass die Unternehmen vermehrt Arbeitsplätze abbauten, um im Zuge des Frankenschocks die Kosten zu senken, schreiben die Sendungsmacher. Zwar seien in der Statistik alle Firmen enthalten, die im besagten Zeitraum eine Massenentlassung ankündigten. Zahlreiche Firmen hätten den Arbeitsämtern als Grund für die Kündigungen jedoch explizit die Frankenstärke angegeben, teilte die Autorin des Beitrags auf Anfrage mit.

Die meisten Massenentlassungen verzeichneten laut der Umfrage 2015 die Kantone Genf (84 Firmen) und Zürich (67 Firmen). Im Kanton Zürich waren am meisten Arbeitnehmende betroffen (4082 Stellen), gefolgt von Genf (1693 Stellen), Zug (1456 Stellen) und St. Gallen (1344 Stellen). Insgesamt hätten die Firmen letztes Jahr den Abbau von 13‘795 Stellen angekündigt. Zu den Kantonen Graubünden und Tessin liegen keine Zahlen vor.

Massenentlassung

Als Massenentlassungen gelten gemäss Obligationenrecht Kündigungen einer gewissen Mindestzahl von Arbeitnehmenden, die der Arbeitgeber innert 30 Tagen aus betriebsbedingten Gründen ausspricht. Wann eine Massenentlassung im Sinne des Gesetzes vorliegt, hängt von der Betriebsgrösse ab.

In kleinen Betrieben mit weniger als 100 Beschäftigten müssen mindestens 10 Arbeitnehmer von einer Kündigung betroffen sein. Bei Betrieben mit 100 bis 300 Mitarbeitern liegt eine Massenentlassung vor, wenn mindestens 10 Prozent der Angestellten gehen müssen. Bei Grossbetrieben mit mehr als 300 Mitarbeitern spricht man ab 30 Kündigungen von einer Massenentlassung.

In diesem Fall müssen die Arbeitnehmer konsultiert und das kantonale Arbeitsamt schriftlich orientiert werden.

(sda/ccr)