Das Zürcher Bezirksgericht hat den ehemalige Clubbesitzer Carl Hirschmann im September 2011 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 33 Monaten verurteilt. Davon soll er 14 Monate absitzen. Die restlichen 19 Monate wurden mit einer Probezeit von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt.

Verurteilt wurde der ehemalige Party-Organisator wegen mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Minderjährigen, mehrfacher Nötigung und Körperverletzung. Geständig war Hirschmann allerdings nur, was den Sex mit einer 15-Jährigen betraf. Diesen bezeichnete er während des Prozesses als «Dummheit».

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Er hätte sich besser über das Alter des Mädchens informieren müssen, räumte er vor dem Bezirksgericht ein. Die zahlreichen anderen Vorwürfe - so soll er etwa Frauen in seinem Club «Saint Germain» zum Oralsex gezwungen haben - bestritt er vehement.

Leugnen war die falsche Taktik

Eine Frau könne man gar nicht zum Oralsex zwingen, argumentierte Hirschmann. «Sie kann ja einfach den Mund zuhalten.» Das Gericht reagierte erbost auf diese Argumentation.

Alles abzustreiten war auch die Taktik seiner damaligen Anwältin, die sich darauf konzentrierte, die Aussagen der Frauen zu zerpflücken und sie als Lügnerinnen darzustellen. Diese Taktik war falsch, wie Hirschmann bei der Urteilseröffnung merken musste.

Das Gericht erachtete die Aussagen der Frauen als glaubwürdig und verurteilte den jungen Millionär. Wenige Tage nach dem Schuldspruch entliess Hirschmann seine Anwältin und zieht nun mit Christoph Hohler als prominentem Ersatz vor Obergericht.

Hohler verteidigte einst Ex-SAirGroup-Finanzchef Georges Schorderet und war Pflichtverteidiger von Erich Hauert, der in den 90er-Jahren am Zollikerberg eine Pfadiführerin getötet hatte.

Hirschmann lebt gegenwärtig auf freiem Fuss, musste wegen Fluchtgefahr aber eine Kaution von fünf Millionen Franken hinterlegen. Das Hotel Dolder, wo er früher meist residierte, wenn er in der Schweiz war, beherbergt ihn seit dem Urteil nicht mehr.

Klage gegen Tamedia hängig

Der tiefe Fall des einst schillernden Clubbesitzers sorgte in den Schweizer Medien für viele, zum Teil hämische Schlagzeilen. Seiner Ansicht nach entsprachen aber nicht alle Fakten der Wahrheit. Wegen Persönlichkeitsverletzung reichte er deshalb Klage gegen die Medienhäuser Ringier und Tamedia ein.

Mit Ringier wurde im August ein Vergleich geschlossen. Der Verlag wurde verpflichtet, sich mit gut sichtbaren Berichtigungen bei Hirschmann zu entschuldigen. Ringier wurde vom Handelsgericht zudem verpflichtet, sämtliche Artikel zu den juristischen Verfahren seit 2009 aus seinen Online-Archiven und aus der Mediendatenbank zu löschen.

Eine identische Klage gegen das Medienhaus Tamedia ist noch hängig. Im «Tages-Anzeiger» und in «20 Minuten» erschienen in den vergangenen Jahren Dutzende von Texten über den gefallenen Jetsetter.

(aho/sda)