Wer sein eigenes Geschäft gründet, hat sich meist in Geduld zu üben, bis er erste wirtschaftliche Erfolge verbuchen kann. Spätestens dann ist allerdings für Selbstständigerwerbende die Zeit reif, sich um die Altersvorsorge zu kümmern. Dieser Nachholbedarf lässt sich jedoch durch geschicktes Ausnutzen des gesetzlichen Spielraumes ausgleichen. Der Selbstständigerwerbende kann zwischen mehreren Modellen wählen, der freien (Säule 3b) und der gebundenen Vorsorge (Säulen 2 und 3a). Deren Hauptunterschiede liegen in der Verfügbarkeit des Kapitals, der steuerlichen Behandlung und der Begünstigtenordnung.

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Bei der gebundenen Vorsorge sind die angesparten Kapitalien bis fünf Jahre vor dem AHV-Alter blockiert. Lediglich alle fünf Jahre kann das Vorsorgekapital für den Kauf von Wohneigentum oder für die Amortisation bestehender Hypotheken bezogen werden. Die Begünstigtenordnung – also wer im Todesfall die Leistungen erhält – ist gesetzlich geregelt. Die Einzahlungen können vom Einkommen abgezogen werden. Und obwohl die Vorsorgeleistungen wiederum der Besteuerung unterliegen, ergeben sich unter dem Strich grosse finanzielle Vorteile. Einerseits weil das Einkommen während der Erwerbstätigkeit viel höher ist als im Rentenalter, andererseits weil Alterskapitalien zu einem günstigeren Tarif besteuert werden.

Die gebundene Vorsorge bietet aber im Gegensatz zur freien nicht nur steuerliche Optimierungsmöglichkeiten, sondern auch die Sicherheit, dass das angesparte Kapital im Alter tatsächlich noch verfügbar ist. Innerhalb der gebundenen Vorsorge hat der Selbstständigerwerbende die Qual der Wahl: Er kann sich dem BVG (2. Säule) unterordnen oder aber eine gebundene Selbstvorsorge (grosse Säule 3a) bei Bankstiftungen und Versicherungen abschliessen. Dort darf er jedoch jährlich maximal 20 Prozent seines Nettoerwerbseinkommens einbezahlen respektive höchstens 30 384 Franken. Dafür muss er am Jahresende sein Nettoeinkommen genau beziffern können und darauf achten, dass er nicht mehr als 150 000 Franken verdient. Sonst ist er nämlich quasi unterversichert.

Damit sind die wesentlichen Vorteile einer BVG-Versicherung offenkundig: Man kann höhere Beiträge steuerbegünstigt einzahlen und sich zudem in die berufliche Vorsorge für entgangene Beitragsjahre einkaufen. Dadurch erreicht man einen besseren Vorsorgeschutz; diese Einlagen lassen sich obendrein von den Steuern absetzen. Ausserdem darf im BVG die Arbeitgeberprämie als Geschäftsaufwand vom Einkommen abgezogen werden, wodurch man AHV-Beiträge spart.

Obwohl die Kollektivversicherer auf die negativen Entwicklungen des Kapitalmarktes mit Prämienerhöhungen und Leistungsreduktionen reagieren, bieten sie immer noch günstigere Konditionen als die Einzelversicherer. Zudem darf der Versicherer im BVG für die gesetzlichen Minimalleistungen keinen Gesundheitsvorbehalt anbringen, ganz im Gegensatz zur freien und gebundenen Vorsorge.

Wo und wie kann man sich als Selbstständigerwerbender nun im BVG versichern? Obligatorisch versichert sind nur wenige Berufsgruppen wie die freien Journalisten, dafür können sich viele freiwillig bei ihren Verbänden versichern lassen wie beispielsweise Anwälte, Tierärzte oder Architekten. Beschäftigt man eigenes Personal, das BVG-versichert ist, kann man sich der Vorsorgeeinrichtung seines Personals anschliessen. Dies ist zweifellos die attraktivste Möglichkeit, kann man doch im Rahmen der Ausgestaltung des Vorsorgeplans eine wirklich optimale Lösung für sein Personal und damit für sich selber erarbeiten. Darüber hinaus verbleibt noch die Möglichkeit, sich der so genannten Auffangeinrichtung anzuschliessen. Diese vom Bund errichtete BVG-Lösung schliesst insbesondere Arbeitgeber zwangsweise an, die es versäumt haben, ihr Personal zu versichern. Entsprechend hoch sind die Prämien, sodass sich ein Anschluss nur unmittelbar vor der Pensionierung lohnt. Denn dann kann man sich für das eingebrachte Kapital den hohen BVG-Umwandlungssatz von zurzeit 7,2 Prozent sichern.

Martin Wechsler

Pensionskassenexperte, Dr. Wechsler & Meier, Büro für umfassende Pensionskassenberatung, Aesch BL, www.alters-vorsorge.ch