EU-Bürger, die in der Schweiz ein Auto mieten, dürfen damit nicht in die EU reisen, wenn sie es in der Schweiz zurückgeben müssen. Die EU hat unilateral ihre Zollbestimmungen verschärft.
Die Folge ist, dass die früher geltende Acht-Tage-Regel wegfällt, wie Bundesrat Ueli Maurer am Montag in der Fragestunde des Nationalrats erklärte. Gemäss dieser Regel durften Reisende aus der EU mit einem Schweizer Mietauto Nachbarländer während bis zu acht Tagen bereisen.
Bundesrat sucht nach Lösungen
Der Bundesrat sei bemüht, mit der EU die daraus entstehenden Probleme für die Autovermieter und den Tourismus zu diskutieren und Lösungen zu finden. Eine kurzfristige Lösung sei die Vermietung von Fahrzeugen, die in der EU immatrikuliert seien.
Zugleich suche der Autovermieter-Verband mit den EU-Ländern und Nachbarstaaten nach Lösungen. Diese könnten laut Maurer darin bestehen, dass Schweizer Mietfahrzeuge in der EU verzollt werden, damit sie in der EU gefahren werden dürfen. Kein Problem ist es, wenn das Mietauto im Zielland zurückgegeben wird und nicht im Abfahrtsland. In diesem Fall können damit Grenzen gequert werden.
(sda/mbü/gku)