Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat ein ehemaliges Kadermitglied der BZ Bank vom Vorwurf des «Ausnützens vertraulicher Tatsachen» freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft wird das Insider-Urteil anfechten, wie sie gegenüber der «Handelszeitung» bestätigt. «Die Bundesanwaltschaft hat beim Bundesstrafgericht Berufung angemeldet gegen das ergangene Urteil», sagt BA-Sprecher Anthony Brovarone.
Konkret ging es um umstrittene Handelsaktivitäten in Zusammenhang mit der Aktie der Zürcher Softwarefirma Myriad Group; die «Handelszeitung» berichtete. Die Bundesanwaltschaft hatte im letzten Herbst Anklage gegen den Ex-Bankchef erhoben, nachdem dieser einen Strafbefehl der BA nicht akzeptiert hatte.
Dem strafrechtlichen Verfahren war eine Untersuchung der Finanzmarktaufsicht vorausgegangen. Die Finma spricht dabei öffentlich von einem «schweren Fall von Insiderhandel» und belegt den Ex-BZ-Banker Anfang 2020 mit einem mehrjährigen Berufs- und Tätigkeitsverbot sowie einem Gewinneinzug von 730'000 Franken. Der Entscheid der Finma ist vor Bundesverwaltungsgericht noch anhängig.