Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat ein ehemaliges Kadermitglied der BZ Bank vom Vorwurf des «Ausnützens vertraulicher Tatsachen» freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft wird das Insider-Urteil anfechten, wie sie gegenüber der «Handelszeitung» bestätigt. «Die Bundesanwaltschaft hat beim Bundesstrafgericht Berufung angemeldet gegen das ergangene Urteil», sagt BA-Sprecher Anthony Brovarone. 

Konkret ging es um umstrittene Handelsaktivitäten in Zusammenhang mit der Aktie der Zürcher Softwarefirma Myriad Group; die «Handelszeitung» berichtete. Die Bundesanwaltschaft hatte im letzten Herbst Anklage gegen den Ex-Bankchef erhoben, nachdem dieser einen Strafbefehl der BA nicht akzeptiert hatte.

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Dem strafrechtlichen Verfahren war eine Untersuchung der Finanzmarktaufsicht vorausgegangen. Die Finma spricht dabei öffentlich von einem «schweren Fall von Insiderhandel» und belegt den Ex-BZ-Banker Anfang 2020 mit einem mehrjährigen Berufs- und Tätigkeitsverbot sowie einem Gewinneinzug von 730'000 Franken. Der Entscheid der Finma ist vor Bundesverwaltungsgericht noch anhängig.