Die Finanzaufsicht Bafin hat im Skandal um die Pleite von Wirecard nun auch Ex-Vorstandschef Markus Braun wegen Insiderhandels im Visier. Eine Sprecherin der Behörde sagte am Dienstag, man habe bei der Staatsanwaltschaft München Anzeige gegen die MB Beteiligungsgesellschaft erstattet, hinter der Braun steht. Es gehe um den Verkauf von Wirecard-Aktien für 6,6 Millionen Euro am 24. Juni - am Tag bevor der Zahlungsabwickler Insolvenz angemeldet hatte.
Weitere Verkäufe für 3,4 Millionen Euro durch MB zwei Tage vorher würden noch untersucht, sagte die Behördensprecherin. Braun war da bereits als Vorstandschef zurückgetreten, nachdem das Unternehmen aus Aschheim bei München einräumen musste, dass 1,9 Milliarden Euro aus seiner Bilanz aller Voraussicht nach nicht existierten.
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Die Staatsanwaltschaft München ermittelt bereits, ob und inwieweit der Österreicher Braun in die Betrügereien verwickelt ist. Er war am 22. Juni gegen eine Kaution von fünf Millionen Euro aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Braun war auch grösster Einzelaktionär von Wirecard. Den grössten Teil seines Aktienpakets von acht Prozent hatte er bereits am 18. und 19. Juni für 155 Millionen Euro verkauft.
Wegen des Kurssturzes der Aktie musste er die Papiere losschlagen, um Nachschusspflichten gegenüber Kreditgebern (Margin Calls) zu erfüllen, wie es damals hiess. Die Bafin erklärte, auch diese Transaktionen würden auf möglichen Insiderhandel hin überprüft.
Verweigerung des Testats vorweggenommen
Zweifelhaften Aktiengeschäften im Vorfeld der spektakulären Pleite sind die Finanzaufseher ohnehin schon auf der Spur. Die Bafin hatte am Montag erklärt, einen ersten Insiderverdacht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben zu haben. Nach einem «Handelsblatt»-Bericht geht es dabei um einen Eintrag in einem Online-Börsen-Forum. Dort hatte ein anonymer Nutzer geschrieben, dass die Wirtschaftsprüfer von EY die Bilanz von Wirecard nicht uneingeschränkt testieren würden - acht Tage vor der tatsächlichen Verweigerung des Testats.
Dem Beitrag zufolge habe das Wirecard-Management nicht nachweisen können, woher erhebliche Summen als Sicherheiten auf Treuhandkonten stammten. Mitarbeiter hätten die Information weitergegeben.
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(reuters/gku)