Seit dem 1. Januar 2013 gilt für alle Waren neu eine Gewährleistungsfrist (umgangssprachlich «Garantie») von zwei Jahren. Die Anbieter müssen also auf allen Geräten, die neu gekauft werden, eine Garantiefrist von zwei Jahren gewährleisten.
Nun berichtet die Stiftung für Konsumentenschutz SKS, dass Anbieter wie Fust oder Interdiscount das zweite Jahr Garantie als teures Zusatzprodukt zu verkaufen versuchen und ruft dazu auf, weitere solche Schlaumeier zu melden.
Fust wehrt sich gegen Frust
Fust sagte gegenüber «Handelszeitung Online» zu den Anschuldigungen des SKS: «Fast alle Artikel können innert 30 Tagen in jeder Fust-Filiale umgetauscht werden. Für den Umtausch wird der Lieferschein sowie das Produkt in einwandfreiem Zustand und in der Originalverpackung benötigt. Garantie: Mindestens 2 Jahre auf alle Neugeräte. Ausgenommen sind Verbrauchsmaterial oder Akkus, die der normalen Abnützung unterliegen. Weitergehende Garantieleistungen sind bei allen Produktbeschreibungen separat vermerkt.»
Interdiscount: Nun auch bei Apple 2 Jahre Garantie
Interdiscount reagierte auf die Aktion der Stiftung für Konsumentenschutz: Die Presseabteilung von Interdiscount gab gegenüber «Handelszeitung Online» an: «Obwohl einige Lieferanten (Apple) weiterhin die Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie machen und nicht auf allen Geräten 2 Jahre Garantie gewähren, haben wir uns - im Sinne der Vereinfachung für unsere Kunden - entschieden, auf allen Geräten mindestens 2 Jahre Garantie anzubieten.»
(chb/rcv)