Die Bank J. Safra Sarasin ist vor dem Oberlandesgericht Stuttgart endgültig mit dem Versuch gescheitert, sich gegen einen deutschen Gerichtsstand zu wehren. Der frühere Sarasin-Kunde Erwin Müller, in Deutschland als «Drogeriekönig» bekannt, darf nun in seiner Heimatstadt Ulm ein Schadenersatzverfahren gegen die Bank führen, obwohl das Institut in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einen Schweizer Gerichtsstand festhielt.

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Das Urteil könnte Schule machen: Die Oberrichter bezeichneten diese AGB-Formulierungen als «zweckwidrige und damit unzulässige Globalvereinbarung». Sie erlauben die Klage auf Grund des Lugano-Übereinkommens, das Konsumenten grundsätzlich den Rechtsschutz im Heimatland einräumt.

Dieses Recht stünde auch einem reichen und professionellen Bankkunden zu: «Weder die Vermögensverhältnisse des Kunden noch der Umfang der konkreten Kapitalanlage noch die Komplexität der Anlage» sprächen gegen die Einordnung als Konsumentengeschäft.

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