Wer ist der Maulwurf? Manager und Kunden der Bank J. Safra Sarasin stellten sich diese Frage gleichermassen, und die Mutmassungen gingen weit auseinander, als interne Dokumente in der Öffentlichkeit auftauchten. Es folgten Strafanzeigen und die üblichen Untersuchungen. Und im Frühsommer ein überraschender Verdacht: Ein führender Mann im Rechtsdienst war es.

Damit ist die Geschichte des Bankgeheimnisses um eine neue Dimension des Verrats bereichert worden. Erstmalig wird ein hochrangiger Bankenjurist verdächtigt, Daten nach aussen gespielt zu haben.

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Der Fall ereignet sich vor dem Hintergrund einer deutschen Strafuntersuchung. Eingeschaltet sind mit dem Generalstaatsanwalt der höchste Frankfurter Ankläger, auch das Bundesfinanzministerium in Berlin. Es geht um mutmassliche Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe. Strafermittler hegen den Verdacht, dass Berater und Fondsmanager mit Banken und superreichen Kunden ein trickreiches System entwickelt haben, mit dem sie sich vom Fiskus Steuergelder erstatten liessen, die nie gezahlt worden waren.

«Cum-Ex-Deals» nannte man das komplexe Perpetuum mobile, eine neue Variante des Dividenden-Strippings mit Leerverkäufen über ausländische Broker und Banken. Im Visier ist auch die ehemalige Bank Sarasin, die inzwischen von brasilianischen Bankiers übernommen wurde und nun unter J. Safra Sarasin firmiert. Die Sarasin-Manager hatten an ihrem «Strategic Workshop Private Banking 2010» auf das Cum-Ex-Geschäft gesetzt. «Gipfelsturm» nannten sie das Projekt intern, «ein ertragsstarkes Geschäft» wollten sie aufbauen. Das war der erste Teil der Geschichte.

«Haft dauert an»

Im zweiten Teil der Story hält der Zürcher Staatsanwalt Peter Giger das Heft in der Hand. Er ist ein Experte für komplexe Finanzgeschäfte, und nicht zum ersten Mal beschäftigt er sich mit Maulwürfen in der Bankenwelt. Anfang Juni hat er einen Ex-Mitarbeiter von J. Safra Sarasin festgenommen. «Die Haft dauert an», erklärt Giger kurz und trocken. Grosse Worte sind nicht seine Sache, sie könnten seine Untersuchungen behindern.

Der inhaftierte Mitarbeiter, nennen wir ihn Ralf T., war im Dezember 2009 zur Sarasin-Bank gestossen. Der deutsche Jurist, Jahrgang 1966, kam auf einen leitenden Posten in der Rechtsabteilung. Zuvor zeichnete er sowohl für die UBS in Jersey als auch für die Credit Suisse in Deutschland im Fondsgeschäft verantwortlich. Er betreute dort bereits die Rechtsgestaltung grosser Fonds und hatte mit heute führenden Bankern des Finanzplatzes zusammengearbeitet. T. wurde bei Sarasin Verwaltungsrat eines Umbrella-Fonds mit der Verantwortung für ein grosses Portfolio von Einzel-Funds. Er wurde zum Executive Director befördert. Auf seiner Visitenkarte stand der Titel Head Legal & Compliance für Products & Services. Damit hatte er auch Einblick in die Gestaltung der Luxemburger Fonds des Projekts «Gipfelsturm».

Die Sache gab viel zu tun in den Compliance-Diensten, denn die Frage der nachhaltigen Rechtmässigkeit war umstritten. Die Fachleute in der Steuerabteilung hatten Zweifel. Sie wurden bestätigt, als die ganze Investmentkonstruktion mit Luxemburger Fonds zusammenbrach, nachdem der deutsche Fiskus sich nach der Dividendensaison im Frühjahr 2012 geweigert hatte, die Steuererstattungen anzuerkennen. Die Fonds rutschten in die Pleite, deutsche Grossinvestoren wie der Drogeriekönig Erwin Müller und der Finanzunternehmer Carsten Maschmeyer hatten hohe Millionensummen im Spiel.

Spitzenbanker Eric Sarasin und Grosskunde Maschmeyer waren freundschaftlich verbunden, anfangs wechselten sie flapsige E-Mails und SMS-Botschaften. Der Tonfall wurde formell, als sich Totalverluste ankündigten. Anfang 2013 übernahmen Anwälte die Kommunikation. Inzwischen ermitteln zig Staatsanwälte, rund ein Dutzend Grosskanzleien und Starverteidiger sind mit dem Fall beschäftigt. Gegenüber allen Verdächtigten gilt die Unschuldsvermutung, in den Strafuntersuchungen ist nichts entschieden. Beteiligt sind Grossbanken wie die UniCredit in München und die australische Macquarie. Die Rechtskämpfe verschlingen Millionen, am Ende kämpfen alle gegen alle: Ankläger gegen Kunden und Berater, Kunden gegen Banken, Banken gegen Anwälte und umgekehrt. Vorläufiger Höhepunkt ist ein Entscheid des deutschen Bundesgerichtshofes. Es fehle «an einer Grundlage für einen Anspruch auf Erstattung oder Anrechnung von Kapitalertragsteuer», verkündeten die Bundesrichter am 17. April.

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