Der Werkplatz Schweiz ist um einen bizarren Markenstreit reicher. Diesmal in der Kampfarena: ein deutscher Goliath gegen einen Schweizer David.
Auf der einen Seite die deutsche Marke Jägermeister, die jährlich über hundert Millionen Flaschen ihres Kultkräuterlikörs absetzt. Die Premiumspirituose, hergestellt und abgefüllt im niedersächsischen Wolfenbüttel, hat weltweit Fans und gilt als offizielles Sportgetränk im Hardrockmilieu.
Auf der anderen Seite: die Gsellig Bräu AG aus Glattfelden ZH. Ausstoss der Mikrobrauerei aus dem Zürcher Unterland pro Jahr: 30’000 Fläschli, also über 3000-mal weniger als beim Goliath Jägermeister.
Jägermeister beantragte vollständigen Widerruf
Und darum geht es in der Causa Wolfenbüttel versus Glattfelden: Der Kräuterlikörgigant störte sich daran, dass das Logo der Schweizer Minibrauer mit Hirsch und imposantem Geweih jenem von Jägermeister zu ähnlich sei. Im September 2023 erhob Jägermeister Widerspruch und beantragte den vollständigen Widerruf der Schweizer Biermarke. Für Andy Umiker, Geschäftsführer von Gsellig Bräu AG und Glattfelder Bier, war das damals eine unerwartete Attacke: «Damit hatte ich niemals gerechnet; die spielen in einer ganz anderen Liga und sind ja gar nicht in unserer Branche aktiv.» Aber da nahm das Widerspruchsverfahren Nummer 103’609 schon seinen Lauf.
Kürzlich hat nun das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in einer Verfügung Klarheit geschaffen. Das IGE beschäftigte sich eingehend und nüchtern mit der Legende des heiligen Hubertus von Lüttich und dem Hubertushirsch im Jägermeister-Logo. Und natürlich auch mit der angefochtenen Schweizer Marke, die mit einem «nach links gedrehten Hirschkopf mit ausgeprägtem Schulterbereich» auftritt, «wobei das Geweih sowohl den schwarzen Bereich als auch die gewellte gelbe kreisförmige Fläche durchbricht».
Auch im «verschwommenen Erinnerungsbild» unproblematisch
Final befand das IGE, dass der Schweizer Bier-Liliput sauber sei: «Die angefochtene Marke stellt eine eigenständige Gestaltung eines stilisierten Hirschkopfs dar und grenzt sich genügend von der Widerspruchsmarke ab.» Das sollten auch die Konsumenten und Konsumentinnen mitbekommen: «Angesichts des unterschiedlichen Erinnerungseindrucks ist deshalb nicht zu erwarten, dass – selbst im verschwommenen Erinnerungsbild der Verkehrskreise – ein Zusammenhang mit der Widerspruchsmarke vermutet wird.»
Im Zürcher Unterland kommt das Urteil naturgemäss gut an. Mit wie vielen Gläsern Gsellig-Bräu auf den Sieg über Goliath Jägermeister angestossen wurde, ist nicht überliefert. Wohl aber das sanft röhrende Wohlgefühl des Mikrobierbrauers: «Das macht mich natürlich happy», sagt Andy Umiker.