In der Abteilung Strafsachen und Untersuchungen sitzen die Steuerfahnder des Bundes. Sie gehören zur Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV und werden auf Verdacht hin aktiv, wenn es möglicherweise um Hinterziehung im grösseren Stil oder gar um Steuerbetrug geht. Alleine im letzten Jahr führten ASU-Verfahren zu Bussen und Nachsteuern in der Höhe von rund 270 Millionen Franken.

Am 9. Mai dieses Jahres traten die ASU-Fahnder erneut in Aktion. Dann nämlich ordnete ESTV-Direktor Adrian Hug eine Durchsuchung der Steuerverwalterin von Jean-Claude Bastos am Hauptsitz in Zürich und den Niederlassungen in Zug und Lugano an.

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Jean-Claude Bastos war bis vor kurzem Verwalter des angolanischen Staatsfonds FSDEA und machte auf dem Mandat gut eine halbe Milliarde Dollar. Inzwischen sitzt Bastos ohne Pass in Angola fest und liefert sich in mehreren Jurisdiktionen einen Rechtsstreit mit seinem staatlichen Ex-Kunden.

Behörden stützen sich auf Lohnausweis

Angolas «Fundo» ist indes nicht der einzige Ärger für Bastos. Der Unternehmer steht seit Adrian Hugs Order vom Mai auch im Visier der Berner Steuerfahnder. Wie Gerichtsdokumente zeigen, wirft die ESTV der Steuervertreterin von Jean-Claude Bastos vor, «in den Perioden 2011 bis 2015 den Steuerbehörden Informationen vorenthalten zu haben, wodurch diese die zu tiefe Deklaration nicht erkannten und das Einkommen unvollständig besteuerten».

Gegen die Steuervertreterin richtet sich damit der Verdacht der «Gehilfenschaft und/oder Mitwirkung zur Steuerhinterziehung». Dabei stützen sich die Berner Steuerfahnder offenbar unter anderem auf ein «Dokument F» ab, bei dem es sich Lohnausweis und Steuererklärung eines Ehepaars handeln soll.

Dokumente versiegelt

Bei der Hausdurchsuchung in den Büros der Steuerverwalterin von Jean-Claude Bastos Mitte Mai wurden zahlreiche Unterlagen und Daten sichergestellt, welche Bastos’ Steuerverwalterin allerdings sofort versiegeln liess. «Die Rechtmässigkeit der Hausdurchsuchungen wird im Entsiegelungsverfahren zu prüfen sein», schreibt das Bundesstrafgericht dazu. Bellinzona hat jüngst einzig die Beschwerde der Steuerverwalterin gegen die Hausdurchsuchungen als solche abgewiesen. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist hierbei noch möglich.

Etappensieg auf Mauritius

Während die Ausmarchung zwischen Bastos und  den Berner Steuervögten noch aussteht, hat der Schweiz-Angolaner auf Mauritius jüngst einen Etappensieg erreicht. Die Sperre auf gewissen Quantum-Global-Konten wurde durch die dortige Finanzaufsicht wieder aufgehoben, damit die Bastos Firmen unter anderem ihre Verteidigung auf Mauritius finanzieren können.


lm Inselstaat im indischen Ozean sind die Private-Equity-Vehikel des Angola-Staatsfonds in der Höhe von drei Milliarden Dollar angesiedelt, welche Bastos Quantum-Gruppe bis vor kurzem verwaltet hat.
Im April dieses Jahres wurden auf Maritius sämtliche Quantum-Konten durch die dortige Financial Intelligence Unit eingefroren. Gleichzeitig hat die Financial Services Commission die Fondslizenzen für sämtliche sieben Private-Equity-Vehikel des angolanischen Fundos sistiert. Inzwischen aber hat ein Gericht in Grossbritannien die weltweite Kontensperre gegen Bastos Firmen vollumfänglich aufgehoben.

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