Die Zürcher Bankengruppe und das US-Justizministerium (Department of Justice DoJ) hatten sich bereits im November 2020 auf die Eckpunkte des Vergleichs geeinigt. Dabei verpflichtete sich die Bank zur Zahlung von insgesamt 79,7 Millionen Dollar. Den Betrag hat die Bank bereits dem Finanzergebnis 2020 belastet.

Julius Bär begrüsste am Donnerstagabend die "endgültige Lösung" des Falls. Es handle sich um einen weiteren Schritt in den laufenden Bemühungen der Bank, verbleibende regulatorische und rechtliche Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden beizulegen, teilte die Bank in einer Mitteilung mit.

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DoJ zeigt «rote Karte»

Die Schweizer Bank habe vor Gericht zugegeben, in den USA bei der Geldwäsche von Bestechungsgeldern in Höhe von über 36 Millionen Dollar an Funktionäre der Fifa teilgenommen zu haben, schrieb das DoJ am Donnerstag in einer Mitteilung. Als Gegenleistung für die Korruptionsgelder hatten die Fifa-Funktionäre Sportmarketingunternehmen Übertragungsrechte an Fussballspielen gewährt.

Ein früherer Bär-Kundenberater, der für die Bank in Uruguay und in Zürich gearbeitet hatte, hatte sich bereits 2017 schuldig bekannt und war im November 2020 wegen seiner Rolle in der Angelegenheit verurteilt worden, wie das DoJ schreibt. Die Bank Bär habe nun "die rote Karte" erhalten und bezahle dem US-Staat eine Summe die doppelt so hoch wie die von ihr gewaschenen Gelder sei, so das Ministerium.

Finma ebenfalls aktiv

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma hatte die Bank im Februar 2020 wegen schwerer Mängel in der Geldwäschereibekämpfung gerügt, wobei sie ebenfalls auf die Korruptionsfälle rund um den Fussballverband Fifa sowie um den staatlichen Ölkonzern Petróleos de Venezuela Bezug nahm.

Sie ordnete bei Julius Bär damals Massnahmen zur Durchsetzung der geldwäschereirechtlichen Pflichten an und verbot ihr zeitweise komplexe Firmenakquisitionen. Dieses Verbot hat die Finma im März 2021 allerdings wieder aufgehoben.

(awp/tdr)