In ihrer Anklage gegen Reto T., der 2011 die privaten Devisentransaktionen von Ex-Nationalbankpräsident Philipp Hildebrand publik machte, fordert die Zürcher Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, bedingt. Das berichtet die «Handelszeitung» in ihrer aktuellen Ausgabe. Damit wird dem ehemaligen Mitarbeiter der Basler Bank Sarasin, der die Kontoauszüge Hildebrands fotografierte und weiterreichte, eine vorsätzliche Verletzung des Bankgeheimnisses zur Last gelegt. Die maximale Freiheitsstrafe für dieses Delikt beträgt drei Jahre.
Aussichtsloses Revisionsgesuch
T. übergab die Kontoauszug-Daten dem Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei. Um seine Haut teilweise zu retten und «Schadenersatz» einzufordern, macht T. geltend, er habe Lei die Bankauszüge in dessen Eigenschaft als Anwalt überreicht. Dieser habe mit der Weiterleitung der Informationen das Berufsgeheimnis verletzt. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft in diesem Punkt das Verfahren gegen Lei eingestellt. Das Obergericht hat eine Beschwerde gegen den Entscheid abgewiesen; und Mitte Mai ist das Bundesgericht letztinstanzlich auf eine Beschwerde gar nicht erst eingetreten. Gegen diesen Spruch rekurriert T. aktuell mit dem allerletzten Rechtsmittel, einem Mitte Juni eingereichten Revisionsgesuch. Der Schritt wird von Experten als aussichtslos beurteilt und von dessen Anwalt nicht kommentiert.
Mehr zum Thema lesen Sie in der neuen «Handelszeitung», ab Donnerstag am Kiosk oder mit Abo bequem jede Woche im Briefkasten.