Offiziell schreiben sich heute fast alle Kantonalbanken auch fürs Inlandgeschäft eine Weissgeldstrategie auf die Fahne. Aktiv gegen Schweizer Schwarzgeld geht bis jetzt jedoch nur eine Minderheit vor.

Von den neun grössten Schweizer Kantonalbanken haben einzig die Institute der Kantone Basel, Aargau und Basel-Landschaft aktive Massnahmen für die Schweizer Kundschaft eingeleitet.

BKB fordert schriftliche Bestätigung

Dabei verlangt die Basler Kantonalbank (BKB) als einzige der angeschriebenen Kantonalbanken von allen Kunden eine schriftliche Bestätigung, dass ihr bei der BKB deponierte Vermögen und dessen Erträge versteuert sind und werden.

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Die Aargauische (AKB) und die Basellandschaftliche Kantonalbank (BLKB) fordern eine solche Bestätigung von allen Neukunden. Diese drei Kantonalbanken haben auch bereits ihren Kundenstamm nach Verdachtsmomenten wie zum Beispiel einem Nummernkonto oder banklagernder Post durchkämmt.

BKB mit ehrgeizigem Ziel

Fiel ein Kunde bei dieser Kontrolle auf, haben ihn die BKB, die AKB und die BLKB aufgefordert, die Steuerkonformität seiner Einlagen zu belegen oder das Guthaben gegenüber den Steuerbehörden offen zu legen.

Bei der AKB müssen die Kunden dies bis Ende März 2015 tun. Die BLKB gesteht ihnen eine Frist von eineinhalb Jahren zu. Die höchsten Ambitionen in dieser Hinsicht hat die BKB. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, bis Ende Jahr nur noch versteuerte Vermögen zu verwalten.

BEKB wird aktiv bei Verdacht

Die anderen angefragten Kantonalbanken dagegen geben an, bis jetzt noch keine aktiven Massnahmen gegen Schweizer Schwarzgeld umgesetzt oder beschlossen zu haben. Die Berner Kantonalbank (BEKB) wird jedoch aktiv auf Verdacht. Bei zweifelhaften neuen Vermögen fordert die BEKB eine Bestätigung. Auch verdächtige bestehende Kunden werden aufgefordert zu handeln.

Die Graubündner (GKB) und die St.Galler Kantonalbank (SGKB) lehnen neue Gelder bei begründetem Verdacht ab. Die Luzerner Kantonalbank (LUKB) und die zweitgrösste Schweizer Kantonalbank, die Banque Cantonale Vaudoise (BCV), dagegen sind erst daran, Massnahmen zu prüfen.

ZKB lehnt individuelle Massnahmen ab

Die grösste Schweizer Kantonalbank, die Zürcher Kantonalbank (ZKB), lehnt gemäss der schriftlichen Antwort individuelle Massnahmen sogar rundweg ab. Die korrekte Entrichtung von Steuern liege alleine in der Verantwortung der Steuerpflichtigen. «Die Banken sind nicht der verlängerte Arm der Steuerbehörden», schreibt die Bank.

In diesem Sinne plädiere die ZKB für eine Gesamtschau über alle Regulierungsvorhaben in der Schweiz, die die Steuerehrlichkeit betreffen. Ansonsten drohe ein Flickwerk, welches hohe Risiken und unnötige Kosten verursache.

Mehrheit sieht Handlungsbedarf

Die ZKB hat mit diesem Anliegen aber offensichtlich nicht alle grossen Kantonalbanken hinter sich. Es werde im Verband zwar diskutiert und die Kantonalbanken bekennen sich zur Weissgeldstrategie. Einen gemeinsamen Massnahmenkatalog der Kantonalbanken gebe es aber nicht, bestätigt Christian Leugger vom Verband Schweizerischer Kantonalbanken.

Gemäss einer Umfrage des Beratungsunternehmens EY (vormals Ernst&Young) von Anfang Jahr sieht jedoch eine Mehrheit der Kantonalbanken Handlungsbedarf bei diesem Thema. So gaben 56 Prozent der Kantonalbanken damals an, dass sie mit der Einführung des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) auch für inländische Bankkunden rechnen.

(sda/ise/ama)