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(obiger Text gestrichen)
BILANZ: Aus einem Entscheid der Bündner Aufsichtsbehörden über die ..................
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Werner Kupper: Das ist grober Unsinn und steht so nicht im Entscheid.
Die im Urteil genannten Zahlen zeigen ein anderes Bild.
Das Gericht hat zu diesen Zahlen gar nicht Stellung genommen. Fakt ist, dass aus dem früher gesamthaft verwalteten und rapportierten Nachlassvermögen etwa die Hälfte auf private Konten oder persönliche Depots der Witwe transferiert wurde, also in deren direkte Verwaltung. Das Geld ist damit aber doch nicht vernichtet, sondern nur aus der Nachlassbilanz verschwunden.
Geht es konkreter?
Ich bin als Anwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet und werde keine Zahlen nennen.
Auch nicht angesichts der ehrenrührigen Aussagen im Urteil?
Nein. Aber lassen Sie mich auf eines hinweisen: Ich verwalte doch den Nachlass von Karajan nicht als Einmannbetrieb und schon gar nicht unkontrolliert. Für eine gewinnreiche Vermögensverwaltung gibt es qualifizierte Experten, zum Beispiel bei den Schweizer Banken und Vermögensverwaltern.
Und haben die einen guten Job gemacht?
In den beiden Katastrophenjahren an den internationalen Börsen, also 2001 und 2002, haben auch wir Einbussen hinnehmen müssen, etwa 9 Prozent und dann rund 15 Prozent. Diese Verluste sind allerdings mehr als ausgeglichen. Seit dem Tod von Herbert von Karajan 1989 wurde eine überdurchschnittliche Performance erzielt. Das lässt sich beweisen.*
Dann müsste Eliette von Karajan doch zufrieden sein.
Atmosphärische Verstimmungen zwischen Frau von Karajan und mir will ich nicht bestreiten. Tatsache ist: Seit dem Tod des von mir hoch geschätzten Musikgenies hat sich der finanzielle Nachlass exzellent entwickelt. Auch in den vergangenen zehn Jahren wurde trotz den ausserordentlichen zwei Baissejahren ein beneidenswerter Vermögenszuwachs erzielt.
Das sagen Sie.
Das kann ich auch beweisen, wegen meiner Verschwiegenheitspflicht jedoch nicht öffentlich. Frau von Karajan und ihre Berater wissen es aber, denn sie erhalten seit je Monats- und Quartalszahlen. Die Gerichte in Liechtenstein, wo bedeutende Teile des wirtschaftlichen Erbes …
… bei der Stiftung Helibelle …
… in einer von Herbert von Karajan selbst eingerichteten Stiftung gebündelt sind, haben eine gegen mich gerichtete Beschwerde abgewiesen und mir eine absolut ordnungsgemässe Arbeit bescheinigt.
Ist es aber nicht absurd, wenn Sie reklamieren, bis zum Jahre 2059 als Willensvollstrecker bestellt zu sein? Dann wären Sie 118 Jahre alt.
Das ist doch wieder so eine unsinnige Diffamierung. Ich habe einmal gesagt, dass juristisch im Jahre 2059 die letzten Lizenzeinnahmen und Tantiemen aus dem musikalischen Vermächtnis Herbert von Karajans an die Erben ausgeschüttet werden.
Dann könnten Sie also, so Gott will, weitere 53 Jahre als Präsident der Stiftung Helibelle amten?
Die Frage stellt sich doch nicht. Tatsache ist, dass der Stifter Herbert von Karajan im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte den Stiftungsvorstand ausdrücklich ohne zeitliche Befristung berufen hat und dass sich dieser bei Wegfall eines Stiftungsrates selbst ergänzt.
Im Bündner Gerichtsurteil findet sich der Hinweis auf Ihr stolzes Stundenhonorar, je nach Parteiensicht zwischen 800 und 1100 Franken pro Stunde.
Diese Zahlen kommentiere ich nicht. Mein Honorar entspricht gemäss Feststellung des zuständigen Liechtensteiner Gerichts sowohl der in Zürich als auch der im Fürstentum üblichen Honorarordnung für Anwälte. Und ich möchte in aller Bescheidenheit behaupten, dass ich während meines Mandates als Willensvollstrecker ordentlich gearbeitet, das Nachlassvermögen gemehrt und vor allen Dingen etliche Projekte angeregt und angeschoben habe, die das Gedenken an den weltberühmten Dirigenten wach gehalten haben.
Schwingt da unterschwellig Kritik an der jetzigen Arbeit von Eliette von Karajan und ihren neuen Ratgebern mit?
Tatsache ist, dass der Name Herbert von Karajan in allerletzter Zeit immer mehr in Vergessenheit gerät. Das 50-Jahr-Jubiläum von Karajans Amtsantritt als Chefdirigent der Berliner Philharmoniker wurde regelrecht verschlafen. Seit zwei Jahren sind kaum noch Tonträger aufgelegt worden.
Aber es müsste doch Ihre Aufgabe sein, die Verkäufe von Karajan-Werken zu forcieren.
Nein. Diese Aufgaben hat die Witwe inzwischen bekanntlich an andere Ratgeber delegiert.
* BILANZ-Ombudsmann Karl Lüönd hat die Bankunterlagen eingesehen und bestätigt die Korrektheit dieser Aussage.