Der deutsche Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gibt zu, dass der Ankauf von gestohlenen CDs mit Bankdaten auf einem rechtlich schwachen Fundament steht. «Richterliche Entscheidungen zu den strafrechtlichen Aspekten eines Ankaufs von Steuerdaten sind uns nicht bekannt», erklärt seine Sprecherin im Wirtschaftsmagazin BILANZ.

In den vergangenen Wochen haben deutsche Politiker vielfach behauptet, dass der Ankauf der gestohlenen Datensammlungen «rechtmässig» sei. Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft erklärte sogar, dies sei «höchstrichterlich entschieden». Dies trifft nicht zu. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat 2010 lediglich befürwortet, dass die Beweise aus gestohlenen CDs für einen Durchsuchungsbeschluss verwendet werden dürfen.

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