Eine Expertengruppe des Eidgenössischen Finanzdepartements sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Reform der Verrechnungssteuer. Sie schlägt vor, auf Zinsanlagen wie Dividenden von inländischen Unternehmen und ausländischen Anlegern in der Schweiz keine Verrechnungssteuer mehr zu erheben.

Der Bundesrat hat am Freitag einen entsprechenden Bericht mit Empfehlungen zur Kenntnis genommen.

Ein Verzicht auf die Verrechnungssteuer soll es Schweizer Konzernen etwa ermöglichen, ihre Anleihen aus der Schweiz herauszugeben, wie dem Bericht zu entnehmen ist. Anlagefonds sollen dabei gleich behandelt werden wie die entsprechenden direkten Anlagen. Mit diesen Massnahmen würden die Rahmenbedingungen für den Holdingstandort Schweiz verbessert, schreiben die Experten.

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Wettbewerbsfähig bleiben

Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz sollen die Verrechnungssteuer weiterhin bezahlen müssen und neu auf ausländischen Titeln, welche sie bei einer Schweizer Bank halten, die Verrechnungssteuer bezahlen. Damit könne die Steuersicherung im Inland gestärkt und die Steuerhinterziehung bekämpft werden. Die Expertengruppe schlägt die Umsetzung auf der Basis einer jährlichen Erhebung der Steuer vor.

Weiter empfiehlt die Expertengruppe zu prüfen, wie der Eigenkapitalmarkt gestärkt werden kann. Sie schlägt vor, die Verrechnungssteuer auf Dividenden von derzeit 35 Prozent auf 15 Prozent zu reduzieren. Diese Senkung würde dem Umstand Rechnung tragen, dass der Steuersatz von 35 Prozent im internationalen Vergleich äusserst hoch sei. Dies stelle daher einen Nachteil für den Wirtschaftsstandort Schweiz dar.

Reform gescheitert

Bereits heute von der Verrechnungssteuer befreit sind Pflichtwandelanleihen (Cocos) und Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bondes). Die Ausnahme soll verlängert werden.

Ursprünglich hatte der Bundesrat eine umfassende Reform der Verrechnungssteuer geplant. Mit dieser wollte er den Kapitalmarkt der Schweiz stärken. Weil die Vorschläge in der Vernehmlassung durchgefallen waren, hatte er im Jahr 2015 beschlossen, das Projekt zu vertagen und stattdessen das Finanzdepartement damit beauftragt, eine Expertengruppe einzusetzen.

In der Expertengruppe Einsitz nahmen Vertreter der Schweizer Bankiervereinigung, von Economiesuisse und Swissholdings, vom schweizerischen Versicherungsverband, von der FDK, vom Staatssekretariat für Wirtschaft sowie vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen.

(sda/tdr)