Alle in den vergangenen zehn Jahren aufgelaufenen Kickbacks bei der Migros Bank gehen an die Kunden zurück. Die Bank bestätigte entsprechende Recherchen des «Beobachters». Von der Rückzahlung profitieren rund 2800 Kunden. Pro Vermögensverwaltungsmandat werden im Schnitt 1500 Franken ausbezahlt. Die Genossenschaftsbank will es nicht bei einer einmaligen Auszahlung belassen. Sie werde diese Kommission in Zukunft jährlich an die Kunden weitergeben.

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Kickbacks oder auch Retrozessionen sind Entgelte, die Vermögensverwalter von Dritten im Rahmen der Abwicklung von Kundenaufträgen erhalten. Dazu gehören etwa Provisionen, die eine Bank an den Vermögensverwalter zahlt, weil er seinen Kunden Produkte dieser Bank verkauft hat.

2006 entschied das Bundesgericht in einem Grundsatzurteil, dass unabhängige Vermögensverwalter Zahlungen dieser Art ihren Kunden herausgeben müssen. In einem neuen Entscheid vom Oktober 2012 stellten die Richter in Lausanne klar, dass die Herausgabepflicht auch für Banken gilt, die als Verwalterinnen von Kundenvermögen im Rahmen eines Mandates sogenannte Vertriebsentschädigungen einstreichen.

Kunden müssen nichts unternehmen

«Wir werden sämtliche berechtigten Mandatskunden unaufgefordert entschädigen», erklärte Migros-Bank-Chef Harald Nedwed dem Beobachter. Nur so könne die Bank gewährleisten, dass «alle Kunden gleichermassen fair behandelt» werden. Um die Kickbacks einzufordern, müssen die Kunden nichts unternehmen.

Die Migros Bank bildet für die Entschädigung ihrer Kunden Rückstellungen im Wert 4,2 Millionen Franken. Die Zahlungen gehen ausschliesslich an Kunden mit Vermögensverwaltungsmandat. Normale Depotkunden erhalten kein Geld zurück. Solange die rechtliche Lage nicht definitiv geklärt sei, bleibe dies auch so, sagte der Migros-Bank-Sprecher weiter.

Auch die UBS wird Kunden Kickbacks zurückzahlen, allerdings nur für das Jahr 2008. «Wer damals ein Vermögensverwaltungsvertrag hatte, hat grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung der Bestandespflegekommissionen», erklärte ein UBS-Sprecher gegenüber dem «Beobachter».

UBS nennt keine Summe

Die Grossbank stellt sich auf den Standpunkt, bei Kickbacks handle es sich um eine jährlich wiederkehrende Gebühr. Damit würde im Gegensatz zum Auftragsrecht eine halb solange Verjährungsfrist von nur fünf Jahren gelten. Jüngere Ansprüche streitet die UBS ab.

Seit 2009 weise sie ihre Kunden  in den Beratungs- und Vermögensverwaltungsverträgen sowie im Depotreglement auf die Regelung von Vertriebsentschädigungen hin und weist im Jahresendauszug darauf hin, in welcher Grössenordnung Kickbacks anfallen. Die Bank will in den nächsten Monaten mit mehreren hundert Kunden über die Art der Rückzahlung Gespräche führen.

Die UBS macht keine Angaben, wie viel Geld sie den Kunden insgesamt zurückzahlen will. Rückstellungen in nicht bekannter Höhe hat die Grossbank bereits Mitte Dezember getätigt. Im Rahmen des Libor-Vergleichs wies sie damals pauschal Rückstellungen «für Rechtsfälle und regulatorische Angelegenheiten» von 2,1 Milliarden Franken aus.

(tno/aho)