Die frühere Führungsriege der Deutschen Bank, darunter der Schweizer Manager Joe Ackermann, muss wegen der Pleite des Medienkonzerns Kirch keine Strafverfolgung mehr befürchten. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag die Freisprüche der ehemaligen Vorstandschefs Ackermann, Rolf Breuer und Jürgen Fitschen.
Das Urteil weise keine Widersprüche, Lücken oder falsche Begründungen auf, so der Bundesgerichtshof. Damit ist es rechtskräftig.
Vergleich mit Kirch-Erben
In dem Revisionsverfahren ging es um Betrugsvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft hatte die Top-Manager beschuldigt, in einem Zivilprozess um Schadenersatz falsch ausgesagt zu haben, um die Deutsche Bank vor hohen Zahlungen zu bewahren. Das Landgericht München I hatte sich davon 2016 aber nicht überzeugen können.
Der Medienunternehmer Leo Kirch hatte 2002 Insolvenz anmelden müssen. Die Schuld dafür hatte er bis zu seinem Tod 2011 Breuer und der Deutschen Bank gegeben. Denn der damalige Vorstandschef hatte kurz zuvor in einem Fernseh-Interview in Zweifel gezogen, dass noch jemand Kirch Geld geben werde. Mit den Kirch-Erben hat sich die Bank inzwischen verglichen und 925 Millionen Euro gezahlt.
Angeklagte sollen Gericht belogen haben
Hintergrund des Strafprozesses gegen den 81-jährigen Breuer, sowie Ackermann und Fitschen (beide 71) war der alte Vorwurf, Breuer habe Kirchs Kreditwürdigkeit absichtlich erschüttern wollen, um der Deutschen Bank Vorteile zu sichern. Die Staatsanwaltschaft hatte den drei Angeklagten vorgeworfen, das Gericht angelogen zu haben, um das zu vertuschen. Sie hatte für Breuer und Ackermann Haftstrafen gefordert, für Fitschen eine Bewährungsstrafe. Die Deutsche Bank sollte eine Geldbusse zahlen.
In München waren damals noch zwei weitere Ex-Top-Manager des Geldhauses angeklagt. Ihre Freisprüche waren bereits rechtskräftig.
(awp/gku)