Mitte Dezember 2019 wurde es vom Bundesgericht bestätigt: Der Telecom-Konzern Swisscom habe von 2001 bis 2007 seine Monopolstellung beim ADSL-Netz missbraucht und durch seine Preispolitik den Wettbewerb behindert. Eine Busszahlung von 186 Millionen Franken sei dafür angebracht.

Das oberste Gericht senkte damit – immerhin – die Sanktion etwas ab, welche die Wettbewerbskommission Jahre zuvor ausgesprochen hatte: Die Weko hatte erst sogar eine Strafe von 220 Millionen ausgesprochen.

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Nun kommt Konkurrentin Sunrise, stützt sich auf das Bundesgerichts-Urteil und fordert eine Schadenersatzzahlung von 350 Millionen Franken – zuzüglich Zins. 

Spiel auf Zeit?

«Swisscom hat ihre dominante Marktstellung missbraucht, den Wettbewerb behindert und damit den Markt geschädigt», sagt Sunrise-CEO André Krause: «Nicht zuletzt im Interesse unserer Kunden und Aktionäre klagen wir den Schaden nun vor Gericht ein.» 

Im Hintergrund steht, dass die Swisscom beim ASDL-Netz – wo sie ein Monopol hatte – eine Kosten-Preis-Schere anwandte, die es anderen Unternehmen verunmöglichte, selber Breitband-Internet-Dienste zu konkurrenzfähigen Preisen anzubieten. 

Die Klagesumme von 350 Millionen Franken fusse auf Berechnungen des Beratungsunternehmens Swiss Economics: «Der Schaden resultiert aus einem Marktanteilsverlust und verhindertem Zugewinn im Breitbandinternetmarkt sowie in den angrenzenden Märkten (Festnetztelefonie- und Mobilfunkmarkt)», so Sunrise.

Zugleich äussert der Telecom-Konzern eine gewisse Vorsicht: Man hoffe auf eine zügige Abwicklung der Klage, «obwohl erfahrungsgemäss absehbar ist, dass Swisscom das Verfahren erneut über alle Instanzen ziehen und es Jahre dauern könnte, bis ein abschliessendes Urteil zum Schadenersatz ergangen sein wird.»

(rap)