Kein Insiderdelikt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte ist nach einer ersten Sichtung zum Ergebnis gekommen: Für eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts von Insiderdelikten gegen SNP-Präsident Philipp Hildebrand besteht keinerlei Anfangsverdacht. Der einfache Grund: Devisengeschäfte sind vom Artikel 161 des Strafgesetzbuches gar nicht erfasst. Bei der Entstehung der Insiderstrafnorm dachte man seinerzeit an Aktiengeschäfte von Unternehmern oder Bankern, aber nicht an fehlbare Notenbanker.

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Geheimnisbruch. Wohl aber eröffnete die Zürcher Staatsanwaltschaft am 5. Januar ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den Sarasin-Informatiker Reto T. wegen der Verletzung des Bankgeheimnisses. Nach dem neuen, revidierten Artikel 47 des Bankengesetzes kann dieses Delikt mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren belangt werden. Zudem reichte die Bank Sarasin Strafanzeige gegen Dritte ein wegen der Verletzung des Bankgeheimnisses und wegen Ausnützung des Verrats von Geschäftsgeheimnissen. Es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft auch diesen Verdacht prüft, der sich gegen den Thurgauer Anwalt Hermann Lei richtet. Dieser beteuert seine Unschuld.

Schadensersatz. Die Bank prüft die gerichtliche Verfolgung von Schadensersatzforderungen. Dafür muss sie zunächst den Schaden beziffern: die Kosten der Rückzüge von Kunden und die Umtriebe zur Bewältigung des Krisenmanagements. Davon betroffen wäre der Weltwoche-Verlag. Verleger und Chefredaktor Roger Köppel dementiert jegliches Fehlverhalten.

Ehrverletzungsdelikte. Philipp Hildebrand hat erklärt, dass er rechtliche Schritte «mit Sicherheit nicht ausschliesse». Zusammen mit seinem Anwalt, dem Banken- und Medienrechtler Peter Nobel, schaue er sich «das sehr intensiv an». Hildebrand könnte wegen des Verdachts von Ehrverletzungsdelikten gegen Autoren der «Weltwoche» und gegen Christoph Blocher vorgehen, weil sie ihm strafbares Handeln nachsagten, obwohl dies nicht zutraf. Für die «Weltwoche»-Autoren wie für Christoph Blocher gilt die Unschuldsvermutung.