Das Seco verzeichnet im März einen «drastischen Anstieg» der Kurzarbeit. Inzwischen hätten rund 21'000 Betriebe für rund 315'000 Arbeitnehmer einen entsprechenden Antrag gestellt. Das beträfe also rund sechs Prozent aller Erwerbstätigen in der Schweiz.
Zum Vergleich: Während der Wirtschaftskrise im Frühjahr 2009 stellten 5000 Unternehmen in der Schweiz für rund 92'000 Erwerbstätige einen Kurzarbeits-Antrag.
Um all diese Anträge verarbeiten zu können, verringert das Seco den Administrationsaufwand: «Heute muss man noch 6 Zeilen ausfüllen, um einen Kurzarbeitsantrag einzureichen», sagt Boris Zürcher, der Leiter der Direktion für Arbeit beim Seco.
Man müsse noch angeben, wie viele Arbeitnehmer betroffen sind, was sie AHV-pflichtig verdienen, und dann ergebe das eine Summe. Das Formular sei «stark vereinfacht» worden.
Kurzarbeit soll Arbeitsplätze sichern und Entlassungen verhindern, sagte der Seco-Vertreter. Unternehmen sollten sich jetzt so rasch wie möglich melden – denn: «Die Kurzarbeitsentschädigung wird nicht rückwirkend erfolgen.»
Auszahlung erfolgt direkt
Neu ist, dass die Entschädigung für die Kurzarbeit direkt von der Arbeitslosenversicherung ausgezahlt wird. Sie muss nicht mehr von den Betrieben vorgeschossen werden.
Womöglich werde es wegen der Antragsflut zu Verzögerungen kommen, so Zürcher: «Der Fonds der Arbeitlosenversicherung ist aber jederzeit liquid», sagt Zürcher. Reichen die ordentlichen Einnahmen der ALV nicht aus, dann gewähre der Bund der Versicherung ein Darlehen.
Am meisten Gesuche aus dem Tessin
Am meisten Kurzarbeits-Gesuche – rund ein Viertel – kamen bislang aus dem Kanton Tessin. Dabei stosse man auch auf präventive Anmeldungen.
Die am meisten betroffenen Branchen sind Hotellerie und Gastgewerbe. Sie machen 26 Prozent aus. Aber auch Kunst, Unterhaltung und Erholung seien stark vertreten, so Zürcher. Aus dem verarbeitenden Gewerbe und dem Handel stammen rund 7 Prozent.
(tdr)