Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet die Kantone zu einer genauen Spitalplanung mit entsprechenden Listen. Der Eintrag auf einer kantonalen Spitalliste berechtigt auch die Privatkliniken, den auf die Grundversicherung entfallenden Kostenanteil gemäss KVG mit den Krankenversicherern abzurechnen. Gewisse Privatspitäler erhalten zusätzlich öffentliche Subventionen, wenn sie einen Leistungsauftrag mit einem Kanton abgeschlossen haben.

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Hingegen gibt es für die Privatkliniken mit ihren mehrheitlich zusatzversicherten Patienten keine kantonalen Sockelbeiträge, wie sie die öffentlichen Spitäler erhalten. «Das ist skandalös», kritisiert Urs Brogli, Kommunikationsverantwortlicher der Hirslanden-Gruppe, «denn es verzerrt den Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Anbietern und benachteiligt eine Patientengruppe, die Steuern und Krankenkassenprämien wie alle anderen Leistungsbezüger obligatorisch bezahlt.»

Dieser von sämtlichen Privatkliniken bemängelte Missstand soll nun in der aktuellen Spitalplanungs-Runde beseitigt werden. Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat dazu einen Reformvorschlag erarbeitet. Er sieht kantonale Sockelbeiträge an alle Leistungserbringer vor, also auch an die Privatkliniken. Wichtige Einschränkung allerdings: Diese Sockelbeiträge soll es nur für jene Privatkliniken geben, die auch künftig auf einer Spitalliste stehen.

Alle anderen Privatkliniken, die es nicht auf eine Liste schaffen, könnten zwar mit den Versicherern Verträge abschliessen (Vertragsspitäler). Für deren Patienten würden aber die kantonalen Sockelbeiträge entfallen.

Der Reformvorschlag dürfte allerdings, sollten ihm die politischen Gremien zustimmen, auch für die gelisteten und damit in die kantonalen Planungen einbezogenen Privatkliniken gewisse unangenehme Konsequenzen haben. Im Klartext: Die kantonalen Sockelbeiträge für die Zusatzversicherten wird es nicht zum Nulltarif geben. Die Kantone werden, wenn sie schon zahlen müssen, dafür umso mehr Einflussnahme verlangen, zum Beispiel bei der Bedarfplanung von Betten in den privaten und halbprivaten Abteilungen. Wer als Privatklinik seine Chance auf einen Listenplatz nicht verspielen will, muss sich diesem öffentlichen Druck beugen. Um die unternehmerische Freiheit wiederzugewinnen, erwägen deshalb immer mehr Klinikdirektoren die radikale Flucht nach vorn. Gemäss Tarifschutzartikel 44 KVG kann ein Leistungserbringer es nämlich ablehnen, Leistungen nach diesem Gesetz zu erbringen und in den Ausstand treten. Logische Folge allerdings: Er hat dann keinen Anspruch mehr auf Vergütungen gemäss KVG.

Bisher hat noch keine Privatklinik von der Möglichkeit eines Ausstandes aus dem KVG Gebrauch gemacht. «Wenn aber das Staatskorsett für die Privaten zu eng wird, müssen wir in letzter Konsequenz diesen Schritt wagen, auch wenn er sehr grosse Risiken birgt», fordert Beat Huber, Direktor der Klinik Pyramide am See.

Die Verlockung, sich mittels Ausstand aus dem KVG zu verabschieden, ist aber je nach Klinik unterschiedlich. In einer Zwischenstellung von staatlich und privat befindet sich zum Beispiel die Schulthess-Klinik in Zürich. Sie spielt in der Orthopädieversorgung des Kantons eine zentrale Rolle und hat einen entsprechenden Leistungsauftrag. Der Kanton zahlt deshalb jährlich bereits heute 7,5 Mio Fr. Sockelbeitrag ans Budget von 120 Mio Fr. Ein Ausstand dürfte finanziell folglich einige Nachteile bringen. Trotzdem kann Direktor Matthias Spielmann der Idee einiges abgewinnen. «Das Mitwirken der öffentlichen Hand ist mehr hemmend als fördernd», urteilt er.

Keine öffentlichen Subventionen erhält die Sonnenhof-Klinik in Bern. Deren CEO Peter Kappert ist ein klarer Verfechter des Ausstandes. Damit würde, argumentiert er, neben der staatlichen Gesundheitsversorgung endlich ein lupenreines privates Leistungsangebot als Alternative zur Verfügung stehen. Betreffend Finanzierung geht er davon aus, dass jene obligatorischen Versicherungsleistungen, die aufgrund des Ausstandes nicht mehr bezahlt würden, vom Patienten aus der eigenen Tasche berappt oder über eine zusätzliche Versicherung gedeckt werden müssten. Eine solche Police dürfte nach vorsichtigen Schätzungen 20 bis 25 % teurer werden als aktuelle Zusatzversicherungen.

Damit der Versicherte, der sich für eine solche «Ausstands-Police» entscheidet, nicht mit doppelten Prämien belastet würde, müsste das Obligatorium für die KVG-Grundversicherung aufgehoben werden. «Das ist zurzeit politisch nicht realisierbar», glaubt Brogli. Urs Wanner, Generalsekretär des Verbands Privatkliniken Schweiz, gibt einer Beschränkung des Obligatoriums auf einen minimalen Leistungskatalog durchaus gewisse Chancen. «Unter der Voraussetzung allerdings, dass der Nachweis für eine zusätzliche private Krankenversicherung erbracht wird.» In die gleiche Richtung zielt Huber. Er könnte sich ein abgespecktes Obligatorium vorstellen, bei dem sich Zusatzversicherte lediglich über eine genügende Deckung ausweisen müssten.

Mehr als eine Drohgebärde

Huber ist zudem überzeugt, dass ausländische Versicherer, die Interesse an einem Markteintritt in der Schweiz bekunden, durchaus bereit wären, Policen für Patienten in Ausstands-Spitälern anzubieten. «Es gibt auch genügend zahlungsbereite Zusatzversicherte mit dem Wunsch einer weltweit freien Arzt- und Spitalwahl, welche nicht durch unnötige KVG-Paragrafen erschwert wird», betont er. Roger Gutersohn, Direktor der Klinik Schloss Mammern, urteilt ähnlich: «Könnte der Bürger seine Krankenkassenversicherung auch im Ausland einkaufen, ohne eine zusätzliche Grundversicherung in der Schweiz obligatorisch ab-schliessen zu müssen, würden Ausstands-Kliniken für viele umso erschwinglicher.»

Krankenversicherer sind skeptisch

Skeptischer als die Privatkliniken beurteilen die Frage eines Ausstandes die Krankenversicherer. «Wir teilen zwar die Meinung der Privatkliniken, dass der kantonale Sockelbeitrag zwecks gleich langer Spiesse auch an sie bezahlt werden müsste, doch der Abschied aus dem KVG wäre sehr gefährlich», erklärt CSS-Sprecher Stephan Michel. Die Krankenversicherer würden in diesem Fall nicht darum herumkommen, ihre halbprivaten und privaten Zusatzversicherungen zu splitten: In billigere Varianten für Listenspitäler und in teurere für ungelistete Ausstandsspitäler. Letzteres würde zu einer massiven Prämienerhöhung führen.

«Rund 50% der Belastungen der schweizerischen Spitalzusatzversicherungen entfallen auf die Privatkliniken. Bei einem Ausstand aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung müssten sie mindestens auf die Hälfte dieser Mittel verzichten und dies über andere Finanzierungsquellen kompensieren», rechnet ein Experte der Helsana vor. Er glaubt nicht, dass sich diese Finanzierungslücke mit Selbst- und mit Prämienzahlern decken liesse. Im Gegenteil dürften immer weniger Versicherte bereit sein, die im Falle eines Ausstandes nochmals teureren Halbprivat- und Privatversicherungen abzuschliessen.

«Mit einem Ausstand würden sich die Privatkliniken selber aus dem Markt ausschliessen», sagt Swica-Sprecherin Nicole Graf. Immerhin hat die Swica bereits Versicherungsprodukte, mit denen solche Fälle aufgefangen werden könnten. Bei der CSS hingegen stellt man sich auf den Standpunkt, dass es für die Privatkliniken sinnvoller wäre, möglichst die KVG-Revision zu beeinflussen und sich in diesem Rahmen für gleich lange Spiesse zu engagieren.